Als Antwort auf: Leerlaufgrundeinstellung bei NEUEM LLRV nötig? von Frank Diederichsen am 28. November 2006 13:22:52:
weiß hier jemand, ob ein werksneues Leerlaufregelventil von VDO an das Fahrzeug
angepasst werden muß, oder werden die Dinger mit einer Standardeinstellung
geliefert, die davon ausgeht, das sonst alles an dem Auto i.O. ist? Zur
Erklärung: Die VDOs haben eine Einstellschraube, die von Bosch nicht.
Das weiß ich nicht. aber Onkel Korp beschreibt die Einstellung des LLs
S.am Ventil so (S. 91/92):
"...muss das Ventil beim Einstellen der Leerlaufdrehzahl in eine
Neutralstellung gebracht werden, die später einen Regelbereich nach unten
und oben zuläßt.
In die Neutralstellung wird das Ventil von seinem Steuergerät gebracht -
doch das erfolgt erst nach Auslösen einer sogenannten >Nonsense-Funktion«.
Dazu wird vorgegaukelt, dass Leerlauf- und Vollastschalter geschlossen
sind, was im normalen Fahrbetrieb unmöglich ist. Wir erreichen das
folgendermaßen:
- Stecker am Droselklappenschlater abziehen und den Überbrückungsstecker
mit der BMW-Nr. 134010 oder 134020 auf das freie Kabelende stecken.
- Wer sich den Stecker nicht besorgen kann, überbrückt die Kontakte mit
isolierten Drahtstücken:
- Bei Fahrzeugen ohne elektronisch gesteuertes Automatikgetriebe alle drei
Kontakte überbrücken.
- Bei Fahrzeugen mit elektronisch gesteuertem Automatikgetriebe die
Kontakte 4, 5 und 6 überbrücken.
- Jetzt Leerlauf einstellen.
[...]"
Der Sollwert, auf den du einstellst, sind natürlich die 700 U/min, die der
Motor später auch 'von selber' haben soll.
Den 45°-Schalter hast du mal überbrückt?
N.