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Re: eintragen (Allgemein)

alex, Sunday, 24.06.2001, 23:47 (vor 8332 Tagen) @ MRainer


Als Antwort auf: eintragen von MRainer am 24. Juni 2001 20:33:12:

es ist so,das die prüfer sich sehr wohl mit "extremen" rad/reifen kombinationen
auskennen.
das rad muss bestimmte maße einhalten,wie z.b:
wenn man senkrecht am kotflügel herunter sieht,darf die felge,aber nicht
die lauffläche des profiles herausschauen.(der felgenrand ca.1cm)
die lauffläche des reifens muß 15cm von der mittelachse der felge,nach oben hin gesehen abgedeckt sein.(ca. bis auf 3/4 höhe des rades)
Und so gibt es mehrere richtlinien die ein rad erfüllen muß um eingtragen zu werden.ob diese angaben noch dem aktuellen stand entsprechen weiß ich auch nicht.
ich kann mich nur noch ungefähr an des prüfers worte erinnern.

Auf die frage hin was mit felgen ohne/nicht vorhandener abe sei,kann ich
sagen,das so ziehmlich jede felge eine kennung besitzt,die im falle einer eintragung auch in die papiere übernommen wird.
meist hat der tüv auch einsicht auf verschiedene freigaben div. felgen und anderer teile.
auf jeden fall muß die einpresstiefe nicht der serie entsprechen.
das rad muss nur sauber im radhaus stehen,und muß unter belastung
(z.b 3 dicke prüfer),ohne zu schleifen freigänig sein.
ich war bei mehreren prüfern,bis ich den richtigen/kompetenten für meinen eintrag gefunden hatte.
aber ich denke das felgen die im bereich zwischen 7x15,7x16,7x17 und 8x15,8x16,
8x17 +/- 1/2 zoll liegen ,kein größeres problem beim e28 darstellen,je nach einpresstiefe versteht sich.
mfg



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