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Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU (Allgemein)

Andreas V, Tuesday, 01.07.2003, 19:45 (vor 8313 Tagen)


Gestern hab ich die AU des Grauens wieder mal miterlebt, zum Glück
unbeschadet überstanden.

Vor zwei Jahren hatte ich mit BMW einen Briefwechsel, indem ich mich
erkundigte, welche Gefahren bei der AU für meinen Automatik-TD bestehen.
Ich zitiere aus der Antwort:

"Für die Abgasuntersuchung (AU) der o.g. Modelle (gemeint: 524tdA) wurde
seinerzeit eine Ausnahmeregelung erstellt, die bis zum 30.11.95
Gültigkeit hatte. Die Frist für die AU an diesen Fahrzeugen verlängert
sich bis zu dem Monat und dem Jahr, in dem die Hauptuntersuchung nach
§29 StVZO - nach dem 30.11.95 - durchgeführt werden musste (zu deutsch:
die waren von der AU freigestellt). Im November 1995 wurde ein
Prüfzyklus eingeführt, bei dem im Stand keine Höchstdrehzahlen mehr
anzusteuern waren.

Es besteht somit keine Gefahr, daß die AU Ausführung Schäden am
Automatikgetriebe hervorruft." (Zitat Ende)

Leider hab ich bislang keine einzige TÜV oder Dekra-Station gefunden,
die über diese "neuen Prüfzyklen" wußte bzw. verfügte. Das Problem mit
den Getrieben war zwar den meisten bekannt, aber "Wir ham hier unser
Programm, am besten gehnse zu BMW selbst." Die Prüfer haben aber alle
mit sich reden lassen und das Programm auf das moderateste Maß
zurückgeschraubt. Trotzdem - überall gingen die Drehzahlen weit über
4000.

Ich möchte hier einen kleinen Erfahrungsaustausch darüber anregen und
vielleicht kann man ja mal in Richtung BMW bzw. TÜV/DEKRA mit mehreren
Leuten aktiv werden, daß in Zukunft nicht alle zwei Jahre mit unseren
Autos Russisches Roulette gespielt wird.

Gruß
Andreas

Re: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU

Thomas, Tuesday, 01.07.2003, 22:25 (vor 8313 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU von Andreas V am 01. Juli 2003 19:45:06:

Ich möchte hier einen kleinen Erfahrungsaustausch darüber anregen und
vielleicht kann man ja mal in Richtung BMW bzw. TÜV/DEKRA mit mehreren
Leuten aktiv werden, daß in Zukunft nicht alle zwei Jahre mit unseren
Autos Russisches Roulette gespielt wird.

Ja, Das fände ich sehr wünschenswert!
Laut einem Gerichtsurteil muss das Bundesland für entstandene Schäden am Fahrzeug aufkommen, wenn sich der Wagen vor Antritt der AU in einem technisch einwandfreien Zustand befunden hat!
Die AU stelle nämlch eine Art kurzzeitiger Zwangsenteignung da!
Hat noch jemand genauere Informationen zu diesem Urteil?

Thomas


Re: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU

Andreas V, Thursday, 03.07.2003, 17:33 (vor 8311 Tagen) @ Thomas


Als Antwort auf: Re: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU von Thomas am 01. Juli 2003 22:25:47:

Hat noch jemand genauere Informationen zu diesem Urteil?

Gerade gefunden, siehe Link.

Sieht allerdings so aus, als wäre man gegebenenfalls noch in der Beweisnot, daß keine Vorschäden am Getriebe vorgelegen haben.

Haftung bei Schäden während Diesel-AU

Re: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU

td, Wednesday, 02.07.2003, 15:58 (vor 8312 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU von Andreas V am 01. Juli 2003 19:45:06:


hi
ich fahre einen 84er 524tdA und kenne das aua mit der au irgendwo habe ich eine anweisung von bmw bzgl. der durchfuehrung der au
dort wird auch darauf hingewiesen, dass die hoechstdrehzahl bei automatik maximal 1-2 sekunden andauern darf und entsprechende pausen einzuhalten sind
ein warmer diesel darf schon ein bischen drehen, aber ohne last und bis zur abregeldrehzahl wie bei der au ist fuer mich auch immer wieder eine nervenprobe
kaputtes getriebe oder uebergesprungener steuerriemen wegen eines kleinen eckigen aufklebers..
td


Re: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU

Uwe, Wednesday, 02.07.2003, 16:37 (vor 8312 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU von Andreas V am 01. Juli 2003 19:45:06:


Hallo Andreas,

ja, das ist jedesmal spannend. Der Motor kommt ja sonst auch nur selten über 3000 U/min. Und dann auf einmal 5900.
Ich habe ein Schreiben von BMW, wo auf die ausgesetzte AU hingewiesen wird, aber von einem Prüfverfahren, bei dem niedrige Drehzahlen eingehalten werden, habe ich noch nichts gehört.
Der letzte Tüv bei dem ich war hat ein "spezielles" Prüfprogramm gehabt, wo die maximaldauer der erhöhten Drehzahl begrenzt ist. Und das auch erst nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte.
Es wäre mal interresant, allgemein was über das Prüfverfahren herauszubekommen. Dann hätten wir ein bisschen mehr Klarheit und Rechtssicherheit.
Sind die Prüfverfahren nicht veröffentlicht?

Viele Grüße
Uwe


Re: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU

Andreas V, Wednesday, 02.07.2003, 19:59 (vor 8312 Tagen) @ Uwe


Als Antwort auf: Re: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU von Uwe am 2 Juli, 2003 16:37:09:

Uwe wrote:


ja, das ist jedesmal spannend. Der Motor kommt ja sonst auch nur selten über 3000 U/min. Und dann auf einmal 5900.

Im Normalbetrieb geht meiner kaum über 2000, Autobahn selten über 2500.
Allerdings kann ich ihn auf "3" fröhlich bis weit über 4000 drehen und
er geht dann verblüffend gut. Auf der Überbrückungskupplung auf Stufe 4
geht er natürlich ziemlich zäh.

5900 liegt bei mir schon weit im roten Bereich. Du meinst vermutlich
4900? Vorgestern bei meiner AU wurden 4660 erreicht, Abregeldrehzahl
eben. Da der Laden keine eigene AU-Anlage hatte, machten die das bei
einer benachbarten Mercedes-Vertretung und die hatten überhaupt kein
Programm für den 524tdA, da haben sie netterweise auf minimale bzw.
maximale Werte eingestellt, d.h. 4200-4800 Abregeldrehzahl, 1 sec Dauer,
Trübung 2,5.

Ich habe ein Schreiben von BMW, wo auf die ausgesetzte AU hingewiesen wird, aber von einem Prüfverfahren, bei dem niedrige Drehzahlen eingehalten werden, habe ich noch nichts gehört.

Interessant, jeder hat nen anderen Schrieb von BMW ;-)) Wird echt Zeit,
da mal Klarheit zu bekommen. Ich werde meinen Schrieb bei Gelegenheit
mal einscannen und hier posten. Vielleicht kannst Du und td das mit
Euren Schrieben auch mal machen, und dann BMW mit den verschiedenen
Anweisungen/Statements konfrontieren. Außerdem werde ich TÜV oder Dekra
mal anmailen, was die dazu sagen; da kommt bestimmt noch mehr Verwirrung
auf ;-)

Der letzte Tüv bei dem ich war hat ein "spezielles" Prüfprogramm gehabt, wo die maximaldauer der erhöhten Drehzahl begrenzt ist. Und das auch erst nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte.
Es wäre mal interresant, allgemein was über das Prüfverfahren herauszubekommen. Dann hätten wir ein bisschen mehr Klarheit und Rechtssicherheit.

Nicht zu vergessen das Gerichtsurteil, was Thomas erwähnt. Das wäre
natürlich schon mal die halbe Miete, wenn die Schadenshaftung beim Land
läge. Werd da mal ein bischen googeln.

Re: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU

Frank Diederichsen, Thursday, 03.07.2003, 09:13 (vor 8312 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: Re: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU von Andreas V am 02. Juli 2003 19:59:20:


Morgen,
auf einer amerikanischen Seite habe ich mal den Bericht eines Volvo-Fahrers gelesen, dem das Getriebe bei so einer Abgasprüfung (weiß nicht, wie das bei den Amis gehandhabt wird) gehimmelt wurde. Insofern wäre es vielleicht mal an der Firma ZF, sich ein paar Gedanken zu machen. Schade eigentlich, zumindest im 525e macht sich das Getriebe ansonsten recht angenehm, wobei der glücklicherweise nur mit leicht erhöhter Leerlaufdrehzahl zur AU muß.

Beste Grüße, Frank, der sich freut, momentan morgens bei der Fahrt entspannt noch einen Becher Tee trinken zu können<img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/smile.gif alt=smile>


Antwort vom TÜV Rheinland !!

Andreas V, Friday, 04.07.2003, 16:17 (vor 8310 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU von Andreas V am 1 Juli, 2003 19:45:06:

Ich hab gestern eine Anfrage zum Problem an den TÜV Rheinland, die DEKRA
und an die BMW Kundenbetreuung geschickt.

Heute kam bereits eine echt interessante Antwort vom TÜV. Zitat:

------------------------------
Sehr geehrter Herr Vehrenberg,

uns ist diese damalige Problematiik bekannt. In einem AU-Arbeitskreis
des Bundesministeriums für
Verkehr wurde seinerzeit zusammen mit einem Vertreter von BMW eine
Lösung herbeigeführt. Nicht die
Drehzahl stellte bei dem ZF-Getriebe das eigentliche
Problem dar, sondern die Haltezeit von 5 Sek bei der Abregeldrehzahl.
Die Bedienerführung der
AU-Software wurde daraufhin geändert, so dass nun die von BMW angegebene
Zeit von 1 Sekunde + 0,5
Sekunden Meßzeitanteil möglich ist. Diese kürzeren Zeit sind
heute in den Solldaten für die Abgasuntersuchung an vielen
BMW-Fahrzeugen angegeben. BMW
bestätigte seinerzeit, dass damit das Problem gelöst sei. Seit dieser
Zeit ist in an unseren
Prüfstellen kein entsprechender Schadensfall mehr bekannt geworden.
Da es eine gewisse Zeit dauerte , bis die AU-Gerätesoftware angepasst
wurde, gab es eine
befristete Ausnahmegenehmigung für die betroffenen BMW-Fahrzeuge, die
laut BMW jetzt nicht mehr
erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

J. Kempers
------------------------------

Klingt irgendwie anders als die Darstellung von BMW ;-). Dafür hab ich
zum ersten mal in dieser Thematik das Gefühl, daß einer Ahnung hat,
wovon er spricht.

Re: Antwort vom TÜV Rheinland !!

Uwe, Friday, 04.07.2003, 16:41 (vor 8310 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: Antwort vom TÜV Rheinland !! von Andreas V am 04. Juli 2003 16:17:36:


Hallo Andreas,

klasse, das hört sich wirklich vernünftig an. Dann können wir also wieder beruhigt zur AU gehen und uns auf den Zahnriemen konzentrieren.
Ich bin gespannt, was BMW antwortet.
Wie wärs noch mit einer Anfrage an ZF? Das 4HP22 haben die ja nach wie vor im Angebot und die wissen vielleicht am besten, was sie bei dem Getriebe geändert haben, dass es jetzt die AU besser verträgt. Vielleicht haben sie ja auch nichts geändert...
Ich finde das genial, immernoch im Programm, 20 Jahre nachdem es rausgekommen ist. Das passiert im Automobilsektor bestimmt nicht mit vielen Teilen...

Meinen Brief von BMW werde ich einscannen und ins Netz stellen, das geht aber erst nächste Woche. Am Wochenende bin ich unterwegs ohne Internet.
Aber mit dem td ;-)

Viele Grüße
Uwe

P.S. Link zum Getriebe:
http://www.zf-group.de/kst827/zf_produktdb/searchanwend.asp?langID=1&doSendAnwend1=...

Datenblatt:
http://www.zf-group.de/kst827/zf_produktdb/Work/Pdf/p/4hp22.pdf


Re: Antwort vom TÜV Rheinland !!

Andreas V, Friday, 04.07.2003, 21:45 (vor 8310 Tagen) @ Uwe


Als Antwort auf: Re: Antwort vom TÜV Rheinland !! von Uwe am 4 Juli, 2003 16:41:10:

Uwe wrote:


Ich finde das genial, immernoch im Programm, 20 Jahre nachdem es rausgekommen ist. Das passiert im Automobilsektor bestimmt nicht mit vielen Teilen...

Vielleicht ist es gerade die AU, die auch heute noch für rege Nachfrage
nach den Getrieben sorgt 8-/

Ich werde mal an ZF mailen, wie die den Verschleiß bei korrekt
durchgeführter AU einschätzen bzw. wie weit sie das auf die Lebensdauer
der Getriebe auswirken dürfte. ZF und BMW werden zwar kaum besonders
unglücklich über das eine oder andere frühabgelebte Getriebe sein, aber
gerade deswegen schadet es sicher nicht, wenn man ihnen ein bischen auf
den Zahn fühlt.

Re: Antwort vom TÜV Rheinland !!

Ralf, Friday, 04.07.2003, 16:42 (vor 8310 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: Antwort vom TÜV Rheinland !! von Andreas V am 04. Juli 2003 16:17:36:

<center>http://www.bmwe23.de/AU-Anweisung.jpg</center>


Hallo Automatikler..

habe folgendes auf der e 23 Seite entdeckt:

...denke damit ist alles klar!!!

Grüße
Ralf (zum Glück Schalter)

Re: Antwort vom TÜV Rheinland !!

Andreas V, Friday, 04.07.2003, 21:21 (vor 8310 Tagen) @ Ralf


Als Antwort auf: Re: Antwort vom TÜV Rheinland !! von Ralf am 4 Juli, 2003 16:42:13:

Ralf wrote:


http://www.bmwe23.de/AU-Anweisung.jpg

Danke!!! Da muß erst ein Schalterfahrer kommen um endgültig Klarheit zu
bringen ;-)
Werde ich mir drucken und zukünftig den Prüfern vorher unter den Rüssel
halten.

Nach wie vor frage ich mich, ob durch diese riskante AU - auch wenn bei
Einhaltung der Obergrenze von 1,2 sek kein sofortiger Schaden eintritt -
nicht doch zumindest die Lebensdauer der Automatikgetriebe reduziert
wird.

Hinzu kommt, daß offenbar nur der TÜV, nicht aber DEKRA und andere
AU-Prüfstellen, seine Prüfer und Stationen durchgehend upgedated hat.

Antwort von der DEKRA

Andreas V, Tuesday, 08.07.2003, 00:04 (vor 8307 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU von Andreas V am 1 Juli, 2003 19:45:06:

Die Antwort von der DEKRA kam heute an. Sie weicht etwas von der
Darstellung des TÜV Rheinland und dem von Ralf gezeigten BMW-Pamphlet
ab.

Zitat:
-------------------------
"Beim ZF-Automatikgetriebe "4HP22" wurde festgestellt, daß die sog.
Abregeldrehzahl von 5350 U/min. unproblematisch ist, sofern diese
entweder unter Last oder/und diese nur sehr kurz gehalten wird. Die
"Beschleunigung" bis zur Abregeldrehzahl ist übrigens nicht "lastfrei"
sondern eben durch diese Beschleunigung (gegen die eigene träge Masse
des Kurbeltriebs) unter Last.

BMW hat die Sollwert-Vorgaben für den 524 td mit Automatikgetriebe daher
enstsprechend angepasst:

- Bei der Konditioinierung des Motors werden 5 Gasstöße bis 3500 U/min.
anstatt 5 Gasstöße bis 5000 U/min. (mit Schaltgetriebe) vorgegeben
- Die Meßzeit für die Abregeldrehzahl beträgt nur 1,2 Sekunden gegenüber
5,0 Sekunden bei Schaltgetriebe.

Diese Angaben sind unseren Prüfern vor Ort bekannt und werden
entsprechend angewendet.

Wenn Ihr Fahrzeug also regelmäßig und exakt nach den Vorgaben des
Fahrzeugherstellers gewartet wird, so bestehen aus technischer Sicht
keine Bedenken und ich kann ich Sie, was die Abgasuntersuchung an Ihrem
Fahrzeug betrifft, hoffentlich etwas beruhigen.

Im übrigen sind im Hause DEKRA aus den letzten Jahren keine Schäden an
Fahrzeug mit dem 4HP22-Getriebe im Rahmen der AU bekannt."
----------------------------

Also, im Unterschied zum TÜV dreht der DEKRA-Prüfer unseren 524tdA nur
bis 3500 hoch, jedenfalls soll er das laut dieser Antwort. Meine
Erfahrung steht dem allerdings entgegen. Beruhigend ist allerdings der
letzte Satz.

Re: Antwort von der DEKRA

Thomas, Tuesday, 08.07.2003, 20:36 (vor 8306 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: Antwort von der DEKRA von Andreas V am 08. Juli 2003 00:04:28:


Hallo Andreas,

vielen Dank für die interessante Information!
Ich werde also, wenn mein tdA mal wieder gequält werden soll, DEKRA vorziehen!
Ein Asdruck dieses Schreibens sollte dabei unterstützend wirken ;-)

Thomas

Re: Antwort von der DEKRA

Andreas V, Wednesday, 09.07.2003, 14:01 (vor 8305 Tagen) @ Thomas


Als Antwort auf: Re: Antwort von der DEKRA von Thomas am 8 Juli, 2003 20:36:09:

Thomas wrote:


Hallo Andreas,

vielen Dank für die interessante Information!
Ich werde also, wenn mein tdA mal wieder gequält werden soll, DEKRA vorziehen!
Ein Asdruck dieses Schreibens sollte dabei unterstützend wirken ;-)

Thomas

Halt stop! Ich habe in meiner Antwort auf die DEKRA-Antwort auf den
Unterschied zur TüV-Darstellung verwiesen und erhielt daraufhin folgende
Antwort.

Zitat:
---------------------------
"eine Reduzierung der Abregeldrehzahl (auf ca. 3500 U/min) wird vom
Hersteller nur bei der Konditionierung vorgegeben (Motor, abgasrelevante
Systeme, Auspuff, usw. auf Betriebstemperatur bringen). Bei der
eigentlichen Prüfung wird die Drehzahl nicht reduziert, sondern es wird
bis zur Abregeldrehzahl gemessen. Reduziert wird hier nur die Messzeit
(1,2 anstatt 5,0 Sek.)."
---------------------------

Also DEKRA nix besser als TÜV. Nach meinen praktischen ERfahrungen ist
sogar der TÜV besser, da die Prüfer dort bescheid wußten, die
DEKRA-Prüfer auf meinen Hinweis hin jedoch in allen Fällen nur verwirrt
waren.

"Antwort" von BMW

Andreas V, Wednesday, 09.07.2003, 14:05 (vor 8305 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: Alle Jahre wieder: Thema Diesel-AU von Andreas V am 1 Juli, 2003 19:45:06:

Gestern erhielt ich auch die Antwort vom der BMW-Kundenbetreuung.

Zitat:
------------------------
"Die BMW Handelsorganisation ist seit Mai 1995 - und die TÜV-Prüfstellen
seit ca. Ende 1995 - in der Lage, für Diesel-Modelle mit
Automatic-Getriebe vom Typ ZF 4 HP 22, für welche die Aussetzung der
Abgas-Untersuchung (AU) bis 30. November 1995 galt, mit einer
überarbeiteten AU-Software für den Abgastester einen auf das A-Getriebe
abgestimmten Prüfzyklus zu fahren. Das heißt, dass die Halter dieser
Fahrzeuge zur Verminderung der Umweltbelastung seit Mai 1995 bei jedem
BMW Service die Diesel-AU wieder durchführen lassen können.

Sofern nach Ihrer Erfahrung die angesprochene geänderte Software bei den
von Ihnen konsultierten technischen Prüfstellen nicht angewandt wurde,
empfehlen wir Ihnen, die notwendige AU bei einem autorisierten BMW
Vertragspartner durchführen zu lassen."
------------------------------

Re: "Antwort" von BMW

Daniel, Wednesday, 09.07.2003, 16:30 (vor 8305 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: "Antwort" von BMW von Andreas V am 09. Juli 2003 14:05:13:


Na dann würde ich das einfach so machen- bevor wirklich keiner bei DEKRA oder TÜV was davon weiß- die AU kostet bei BMW ja wohl auch nicht (relevant) mehr, oder?

Gruß Daniel

Re: "Antwort" von BMW

Thomas, Wednesday, 09.07.2003, 22:42 (vor 8305 Tagen) @ Andreas V


Als Antwort auf: "Antwort" von BMW von Andreas V am 09. Juli 2003 14:05:13:


Antwort, DAS soll eine Antwort sein?!

Eine Frechheit ist DAS!

Scheiss BMW Fuzzis!

Thomas

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