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Motor mit höherer Leistung eintragen lassen (Allgemein)

tmg, Thursday, 16.03.2017, 09:35 (vor 2590 Tagen) @ tmg

Hier ein ähnlich gelagerter Fall.

http://mx-5.de/forum/showthread.php?312256-Aufwand-f%C3%BCr-eine-Motoreintragung-eines-...

Die bürokratischen Hürden in ihrer ganzen Pracht:


Sehr geehrter Herr XXXX

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das sind rund 20 % mehr als die höchste serienmäßige Leistung von 141 kW.

Für eine Eintragung der von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen müssten folgende Nachweise geführt werden :

1. Abgasverhalten gemäß Richtlinie 70/220/EWG* ,
2. Leistungsmessung auf einem amtlich anerkannten Leistungsprüfstand,
3. Geräuschverhalten gemäß Richtlinie 70/157(EWG (** siehe unten),
4. Höchstgeschwindigkeit **
5. die Motorleistung des 3,0 Liter-Motors liegt deutlich über der höchsten serienmäßigen Leistung Ihres Fahrzeugtyps, deshalb ist eine Unbedenklichkeits-Erklärung des Fahrzeugherstellers oder ein Betriebsfestigkeitsnachweis durch ein anerkanntes Labor für Betriebsfestigkeit erforderlich (z. B. Fraunhofer-Institut) erforderlich,
6. Prüfung der Bremsanlage gemäß Richtlinie 71/320/EWG bezüglich der Wirkung und Standfestigkeit.

Die Kosten für die o. a. Prüfungen und Nachweise werden einen Betrag von 3000,- € deutlich übersteigen.

* Voraussetzung für die Feststellung der Emissionsklasse oder der Partikelminderungsstufe eines Fahrzeugs ist eine Abgasmessung auf dem Rollenprüfstand einer beim Kraftfahrt-Bundesamt akkreditierten Abgasprüfstelle. Im Rahmen der Messung werden die Fahrzyklen der Richtlinie 70/220/EWG durchfahren. Zur Simulation der Beschleunigungswiderstände während des Prüfstandslaufs werden an den Prüfstandsrollen Schwungmassen angebracht, die dem Leergewicht des Fahrzeugs entsprechen. Die Simulation der Fahrwiderstände erfolgt geschwindigkeitsabhängig durch Wirbelstrombremsen.

Während des gesamten Prüfstandslaufs werden die Abgase in Beuteln aufgefangen. Abschließend wird die Abgas-Analyse durchgeführt, aufgrund derer die Einstufung in die jeweilige Emissionsklasse bzw. Partikelminderungsstufe vorgenommen wird. Diese Messung kostet bei der Abgasprüfstelle des TÜV NORD Mobilität ca. 1000,- Euro für Pkw mit Ottomotor bzw. ca. 1200,- Euro für Pkw mit Dieselmotor.

** Die Fahrgeräuschmessung, Begutachtung des Fahrverhaltens auf einem Handlingkurs, Prüfung der Bremsanlage, Messung der Höchstgeschwindigkeit usw. erfolgen dann nach dem erforderlichen Zeitaufwand zum Satz von 116,- € / Stunde. Dies kann jedoch erst dann erfolgen, wenn die Nachweise für die o. a. Nr. 1 und 5 vorliegen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren weiteren Fragen an unsere Sachverständigen an der TÜV-STATION XXX.

Die Adresse und Öffnungszeiten erfahren Sie über den Link http://www.tuev-nord.de/tnm2006/OTS/...aspx?ts_nr=260.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX

TÜV NORD Mobilität


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