Als Antwort auf: Re: Blödsinn Standheizung? Von wegen! von wolfi am 04. November 2002 11:23:36:
Hallo Leute,
ich habe auf mobile.de einen ganz netten 535 E28 entdeckt, habe aber nicht so viel Ahnung und hätte gerne ein paar Tips auf was ich da achten soll und wieviel er kosten darf. Link siehe unten.
Danke im Voraus
Gruß
Frank
Das Auto hat Kat, das ist wichtig, ne gute Ausstattung, Standheizung ist sehr selten (aber prüfen wie alt, alle 10 jahre muss eine komplett neue Kerze rein, das kostet dann mind. 500 Euro und ohne erlischt der Tüv des autos), die Federbeindome müssen gemacht werden (da meckert der Tüv).
Aber sonst ist das Auto in gutem Zustand, und der Preis ist Angemessen!
Mfg
Benny
Was soll den der Hinweis mit der Standheizung ?
Ich versuche dem Kollegen zu helfen, ist das verboten?
Ich habe in meinem 87er 528i eine werkseitige Standheizung drin. Das hat den TÜV noch nie interessiert.
Dann sei froh und halt die Klappe, denn dann haste Glück gehabt!
Ausserdem habe ich die Kerze mal getauscht, dier hat ungefähr 25 Euro gekostet !
Hab mich etwas falsch ausgedrückt: nicht nur die Kerze muss neu, sondern der Brennraum. Das ist Gesetz, alle 10 Jahre neuer Brennraum, weil der evetuell undicht sein könnte und deshalb abgase in den Innenraum gelingen könnten was lebensgefährlich enden kann (kann ja wahrscheinlich jeder nachvollziehen).
Aus diesem Grunde braucht jede Standheizung Abnahme vom Tüv, wie der Rest des Autos. Und da die Hersteller (zumindest bei der Werks Standheizung von Eberspächer) vorschreiben, das alle 10 Jahre der Brennraum erneuert werden muss, bekommst du nur dann neuen Túv, wenn auf der Stanheizung ein Aufkleber mit neuerem Herstellungsdatum steht, nicht 86, 87, 88 (als Beispiel).
Also bis denne
Also meiner ist Bj 87, war 2000, 1998 beim TÜV, aber nicht beim gleichen ! Da hat keiner was gesagt. Ich habe auch nirgends irgendwo was gelesen. nWo steht denn das ?
Der Tüv Aufkleber ist auf der HEizung unter der Rucksitzbank (musste rausnehmen).
Also laut BMW und laut Eberspächer muss alle 10 Jahre der Brennraum erneuert werden. Das ist ja auch vollkommen logisch, denn wenn der Brennraum undicht wird ists ja auch lebensgefährlich.
Weiss echt nicht was daran nicht zu verstehen ist!
mfg
Benny
gruss
Zu verstehen ist das grundsätzlich schon. Ich habe gesagt, dass sich kein TÜV bei mir bisher dafür interessiert hat. Und das wenn etwas undicht ist und Abgase in den Innenraum kommen, dass gibt es theoretisch auch bei anderen Defekten.( Habe z.B. noch nie gehört, das aufgrund evtl. Undichtigkeiten beim Hosenrohr nach 10 Jahren - wodurch Abgase in den Motorraum und Innenraum kommen könnten- dieses ersetzt werden muss.
Mal ganz abstrakt betrachtet.
Das hast du zwar recht, aber wenn das Hosenrohr wirklich undicht ist, dann blässt nix die Abgase direkt in den Fahrgastraum, wenn das überhaupt so viel ist was da dann raus kommt, das man das merkt (hab heute wieder meinen abu deutsch tag *g*), dann riechstes meistens erst wenn du ein Fenster aufhast, denn der Motorraum ist abgedichtet und von da aus kommt nix in richtung Fahrgastzelle.
Bei einer Standheizung aber wird die Warme Luft direkt in den Innenraum geblasen. Wenn nun aber die Brennzelle undicht ist, kommen die Abgase mit der warmen Luft in den Innenraum.
Das gefährliche daran ist, das man da vermutlich gar nicht merkt und man dann irgendwann ohnmächtig wird.
Vergleichbar ist das wenn du in einer geschlossennen garage das Auto laufen lässt. Dafür stehen auch überall Warnschilder.
Dein Vergleich mit dem Hosenrohr hinkt deswegen, denn das würde, wenn es undicht wäre, seine Abgase nicht in einen geschlossenen Raum ablassen, wie es bei der Standheizung der Fall ist.
mfg
Benny
Gruss