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Re: Fahren ohne Stoßstange??? (Allgemein)

525Rainer, Tuesday, 12.11.2002, 12:27 (vor 8718 Tagen) @ MP


Als Antwort auf: Re: Fahren ohne Stoßstange??? von MP am 11. November 2002 09:48:05:

Aber: Im Ernstfall (Unfall) erlischt angeblich die ABE des Fahrzeugs, da es damals bei der Markteinführung eben MIT Stoßstangen die Freigabe erhielt.....

glaub ich nicht. wie ist es dann bei rallyeautos? die haben alle tüv und haben alles entfernt was geht. wie du schon sagtest kommt es darauf an ob schrafe kanten überstehn oder wegstehn, ansonsten wird dann das ganze auto tüv abgenommen ohne stosstangen ohne rücksitzbank, ohne teppich, ohne ohne ohne ohne. d.h. das auto hat eine betriebserlaubnis in form einer tüv plakette.

sonnenblenden sind zum beispiel absolute pflicht. das ist das einzige was mir an eigentlich unnützen zubehör einfällt das man partu nicht wegbauen darf.

Gruß,
Carsten

Ist es legal, ohne Stoßstange zu fahren?
Ist es möglich, sich die beiden Stoßstangen austragen zu lassen?


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