Habe ein Gutachten,in dem das Einfärben erlaubt ist.... (Allgemein)
Als Antwort auf: Frage zu roten Rückleuchten! von ALEX am 20. Dezember 2002 17:29:54:
...es ist eine Kopie eines Gutachten.
Ob es ein rechtmäßiges ist,weiss ich nicht (denke nicht),aber es sieht in jedem Fall so aus.
Tüv-Stempel etc...
Bei Bedarf könnte ich es kopieren.
Ich habe auch rote Leuchten.Allerdings habe ich die Rückfahrleuchte (weiss) nicht rot lackiert.
Bei mir in der Gegend,sind die Cop´s einverstanden.
alex