Als Antwort auf: Abmelden von Frank Diederichsen am 25. März 2003 13:50:34:
Hallo Frank,
das mit dem direkten nach Hause bzw. zum Bestimmungsort des Fahrzeuges ist richtig. Das Auto muß die entstempelten Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht haben (also nix mit hinter die Scheiben klemmen). Eine Fahrt von Hamburg nach München (weil München als Beispiel Bestimmungsort) ist sicher nicht so recht erlaubt, weil man hier auch das Auto in München abmelden kann. Da greift dann wirklich die Aussage meines Vorredners mit gleichem Landkreis etc. Wobei ich denke, daß eine Fahrt von 50-100 km (also durchaus anderer Landkreis, andere Stadt etc.) absolut erlaubt ist. Wen man ein Auto veräußert, möchte man sich ja generell wohl dagegen schützen, daß der neue Besitzer mehrere Tage auf der alten Versicherung herumfährt. Mit einer Abmeldung kann man sich dagegen schützen, sodaß der neue Besitzer am nächsten Tag nicht mehr fahren darf.
Und sollte die Polizei mal anhalten, kommt es wohl auch immer auf das glaubhaft machen an. Ein paar geschickte Fragen falsch oder 'eirig' beantwortet, läßt die Ordnungshüter sicher mehr aufhorchen. Dann kann es schon mal umso eher Ärger geben.
Gruß
Ingo