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Abmelden (Allgemein)

Frank Diederichsen, Tuesday, 25.03.2003, 13:50 (vor 8587 Tagen)

Moin,
sacht mal, wie war das noch, wenn ich ein Auto abgemeldet habe, dann darf ich da doch keinen Zentimeter mehr mit im öffentlichen Straßenverkehr fahren, oder? Oder darf ich nach dem Abmelden von der Zulassungsstelle noch damit nach Hause fahren? Ich meine, bin mir aber nicht sicher, so etwas mal von der Zulassungsstelle gehört zu haben.

Beste Grüße, Frank


Re: Abmelden

Peer, Tuesday, 25.03.2003, 14:20 (vor 8587 Tagen) @ Frank Diederichsen


Als Antwort auf: Abmelden von Frank Diederichsen am 25. März 2003 13:50:34:

Moin,
sacht mal, wie war das noch, wenn ich ein Auto abgemeldet habe, dann darf ich da doch keinen Zentimeter mehr mit im öffentlichen Straßenverkehr fahren, oder? Oder darf ich nach dem Abmelden von der Zulassungsstelle noch damit nach Hause fahren? Ich meine, bin mir aber nicht sicher, so etwas mal von der Zulassungsstelle gehört zu haben.
Beste Grüße, Frank

Hallo Frank,

meines Wissen läuft das wie folgt :
Wenn Du einen Wagen abmeldest brauchste ja nur die Kennzeichen, Brief ect., der Wagen kann ja zuhause bleiben. Zum Anmelden kannst Du mit dem Wagen und den entwertenten Kennzeichen mit einer "gültigen" Doppelkarte nebst Brief zum Verkehrsamt hinfahren.
So ist der Stand meines Wissens.

Gruß

Peer

Also ich...

Pastor, Tuesday, 25.03.2003, 17:25 (vor 8587 Tagen) @ Peer


Als Antwort auf: Re: Abmelden von Peer am 25. März 2003 14:20:07:


...bin nach dem Abmelden mit entwerteten Kennzeichen noch nach Hause gefahren und soweit ich weiß, ist das auch erlaubt.

Allerdings ohne Umwege und mit der Abmelde-Bescheinigung am Mann.

Servus
P.


Re: Also ich...

Jochen, Tuesday, 25.03.2003, 19:51 (vor 8587 Tagen) @ Pastor


Als Antwort auf: Also ich... von Pastor am 25. März 2003 17:25:11:


Ist beides Richtig,als einschränkung gilt noch,das dies nur im Landkreis oder in den DIREKT angrenzenden Landkreisen erlaubt ist.Das Fahrzeug muß immer die zuletzt zugeteilte Nummer dranhaben!Abgemeldet sind zudem noch alle "zulassungsrelevanten" Fahrten erlaubt(TÜV oder AU)u.U. auch noch Fahrten zur Werkstatt um Tüvreparaturen machen zu lassen,hierbei begibt man sich aber schon auf dünnes Eis.Was dies angeht sind weder Versicherungen noch öffentliche Stellen sonderlich auskunftsfreudig.
Wichtig ist,nur auf dem direkten Weg,also nicht überBurger King oder so...


Bis 24 Uhr noch Versicherungsschutz

Ingo S., Tuesday, 25.03.2003, 21:11 (vor 8587 Tagen) @ Frank Diederichsen


Als Antwort auf: Abmelden von Frank Diederichsen am 25. März 2003 13:50:34:


Hallo Frank,

das mit dem direkten nach Hause bzw. zum Bestimmungsort des Fahrzeuges ist richtig. Das Auto muß die entstempelten Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht haben (also nix mit hinter die Scheiben klemmen). Eine Fahrt von Hamburg nach München (weil München als Beispiel Bestimmungsort) ist sicher nicht so recht erlaubt, weil man hier auch das Auto in München abmelden kann. Da greift dann wirklich die Aussage meines Vorredners mit gleichem Landkreis etc. Wobei ich denke, daß eine Fahrt von 50-100 km (also durchaus anderer Landkreis, andere Stadt etc.) absolut erlaubt ist. Wen man ein Auto veräußert, möchte man sich ja generell wohl dagegen schützen, daß der neue Besitzer mehrere Tage auf der alten Versicherung herumfährt. Mit einer Abmeldung kann man sich dagegen schützen, sodaß der neue Besitzer am nächsten Tag nicht mehr fahren darf.

Und sollte die Polizei mal anhalten, kommt es wohl auch immer auf das glaubhaft machen an. Ein paar geschickte Fragen falsch oder 'eirig' beantwortet, läßt die Ordnungshüter sicher mehr aufhorchen. Dann kann es schon mal umso eher Ärger geben.

Gruß
Ingo


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