Re: E28 Polizeiwagen ( zivil ) (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: E28 Polizeiwagen ( zivil ) von Frank Diederichsen am 27. März 2003 08:41:32:
Moin Klaus,
darfst Du mit diesen Kennzeichen eigentlich auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen? Wohl eher nicht.
Beste Grüße, Frank, der auch den alten Kennzeichen und dem D-Aufkleber am Heck nachtrauert.
Hallo Frank,
na das werde ich sicher sein lassen so rumzufahren *ggg*, dient ausschließlich Foto- und Ausstellungszwecken mit dem alten Kennzeichen, aber das gibt der "Streife" so den letzten Touch.