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Re: Alu Felgen 15 Zoll (Allgemein)

Guido, Friday, 18.04.2003, 18:33 (vor 8564 Tagen) @ Klaus


Als Antwort auf: Re: Alu Felgen 15 Zoll von Klaus am 18. April 2003 16:23:22:

Solange Deine neue Reifen- bzw. Felgengröße in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist alles ok. Wenn nicht, führt kein Weg an einer Begutachtung vorbei, insbesondere wenn keine ABE, sondern nur ein sogenanntes "Mustergutachten" vorliegt. Dann muß erneut am Fahrzeug geprüft werden.
Ob das nun der TÜV, Dekra oder ein freier Sachverständiger macht ist völlig egal. Erfahrungsgemäß hat der TÜV die meisten Unterlagen falls kein Gutachten über die einzutragenden Felgen vorhanden wäre. Ist ein TÜV-Gutachten des Felgenherstellers vorhanden um so besser. Dann erstellt der Prüfer einen Bericht speziell für Dein Fahrzeug und der dient als Ergänzung der Fahrzeugpapiere und ist dann mit dem Kfz-Schein mitzuführen.
Ein zwangsweiser Eintrag in den Kfz-Brief ( der erfolgt immer durch den Prüfer ) und anschließend auf der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein war früher notwendig, ist aber bei Felgen und anderen Änderungen ( z.B. Anhängekupplung )längst entfallen.
Also: Rad-Reifenkombination mit dem vorliegenden TÜV-Gutachten bei TÜV, Dekra oder freiem Sachverständigen prüfen lassen und dieses Prüfgutachten zusammen mit dem Kfz-Schein mitführen, fertig.

Hi Klaus,

vielen Dank, jetzt habe ich es endlich verstanden!


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