Re: tiefentladene Batterie... Fragen zur selbigen (Allgemein)
Als Antwort auf: tiefentladene Batterie... Fragen zur selbigen von kiefer am 12. April 2007 21:28:46:
Grundsätzlich unterliegen Batterien, wie alle anderen neu gekauften Güter auch, einer 2-jährigen "Sachmängelhaftung" (Gewährleistung). Der Hersteller oder Händler kann auf freiwilliger Basis darüber hinausgehende "Garantien" (z.B. für 3 Jahre) anbieten.