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Re: tiefentladene Batterie... Fragen zur selbigen (Allgemein)

nostra, Friday, 13.04.2007, 09:22 (vor 7139 Tagen) @ kiefer


Als Antwort auf: tiefentladene Batterie... Fragen zur selbigen von kiefer am 12. April 2007 21:28:46:


Grundsätzlich unterliegen Batterien, wie alle anderen neu gekauften Güter auch, einer 2-jährigen "Sachmängelhaftung" (Gewährleistung). Der Hersteller oder Händler kann auf freiwilliger Basis darüber hinausgehende "Garantien" (z.B. für 3 Jahre) anbieten.



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