wehr weis was ein gebrauchtes airbaglenkrad (e28) kostet (Allgemein)
wehr weis was ein gebrauchtes aibaglenkrad mit steuergerät und allen sensoren aeifach alles was da zugehört kostet gbraucht und wo bekomt man so was her???mfg jens
jens, Wednesday, 09.05.2007, 21:14 (vor 7107 Tagen)
wehr weis was ein gebrauchtes aibaglenkrad mit steuergerät und allen sensoren aeifach alles was da zugehört kostet gbraucht und wo bekomt man so was her???mfg jens
Ralf, Thursday, 10.05.2007, 10:32 (vor 7106 Tagen) @ jens
Als Antwort auf: wehr weis was ein gebrauchtes airbaglenkrad (e28) kostet von jens am 09. Mai 2007 21:14:57:
... gebrauchte Airbaglenkräder nicht gehandelt werden dürfen. Die Biester unterliegen dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe, der Umgang mit ausgebauten Lenkrädern ist nur nach §20 SprenG befugten Personen im gewerblichen Umfeld gestattet. Daher werden heutzutage auch so oft Airbags gestohlen - legal ist an gebrauchte Airbags nicht heranzukommen. Übrigens: Mit Airbag, Sensoren, Steuergerät und Kabelsatz ist es eh' nicht getan. Andere Lenksäule, ich glaube auch andere Lenkstockschalter, dazu das Problem mit der Betriebserlaubnis des Wagens, die erlischt, wenn ein Airbag nachträglich eingebaut wurde. Was dem TÜV übrigens auf den ersten Blick auffällt, weil die 8. Stelle der Fahrgestellnummer die Airbagausstattung anzeigt: 0=kein Airbag, 1=Fahrerairbag, 2=Fahrer- und Beifahrer-Airbag, 4=Fahrer-, Beifahrer- und Seitenairbags.
ChrisDo, Thursday, 10.05.2007, 21:20 (vor 7106 Tagen) @ Ralf
Als Antwort auf: Gar nichts, weil ... von Ralf am 10. Mai 2007 10:32:35:
hi,
ich habe mal eine andere frage, bezüglich der airbags.
weißt du, oder jemand anderer, ob es so etwas wie ein verfallsdatum maßgeblich für die hu gibt.
ich frage deshalb, weil bei meinem "neuerwerb" ein aufkleber herstellerseitig an der b-säule angebracht ist, der besagt, daß die airbags im sept. 07 verfallen.
was nun, wenn ich so im folgejahr zur tüv fälligkeit 4/08 zur hu fahre, wie sieht der tüv das? muß ich bis dahin etwa neue einbauen?
danke schonmal
chris
ChrisAS, Friday, 11.05.2007, 15:34 (vor 7105 Tagen) @ ChrisDo
Als Antwort auf: @Ralf wegen Airbag(s) - Verfallsdatum? von ChrisDo am 10. Mai 2007 21:20:04:
Geht eher darum, daß BMW dann keine Haftung mehr dafür übernimmt wenn das Ding nicht mehr aufgeht.
Um den Tüv nicht zu provozieren würd ich den Kleber aber trotzdem wegmachen.
Gruß, Christian
hi,
ich habe mal eine andere frage, bezüglich der airbags.
weißt du, oder jemand anderer, ob es so etwas wie ein verfallsdatum maßgeblich für die hu gibt.
ich frage deshalb, weil bei meinem "neuerwerb" ein aufkleber herstellerseitig an der b-säule angebracht ist, der besagt, daß die airbags im sept. 07 verfallen.
was nun, wenn ich so im folgejahr zur tüv fälligkeit 4/08 zur hu fahre, wie sieht der tüv das? muß ich bis dahin etwa neue einbauen?
danke schonmal
chris