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Re: Zulassungsfrage 525e Euro 2 Nachrüstung oder 07er Nummer? (Allgemein)

etaAndy, Tuesday, 10.07.2007, 21:02 (vor 7037 Tagen) @ Daniel525e


Als Antwort auf: Zulassungsfrage 525e Euro 2 Nachrüstung oder 07er Nummer? von Daniel525e am 10. Juli 2007 19:52:06:

Hallo e28 Gemeinde,
Nach langen restaurations und Wiederaufbauarbeiten ist es nun endlich soweit. Eine Zulassung steht an.
Nun hab ich gehört, dass angeblich seit 28.02.2007 die 07er Nummer nur noch für Fahrzeuge beantragt werden kann, welche vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen wurden.

Das stimmt !
Das hättest Du ja Anfang 2007 noch machen können.

Da fall ich mit meinem 85er dann ja wohl nicht drunter.

Stimmt !

Oder gibts da irgendeine Ausnahmeregel, um die 07er, z.B. bei exzellentem Erhaltungszustand doch noch in 2007 zu bekommen? Angeblich wurde die Altersstufe ja angehoben, um zu vermeiden, dass irgendwelche Rostkrücken mit Steuererparnis rumgondeln zu lassen. 20 Jahre sind für ein Alltagsauto ja manchmal kein Problem.

Nein keine Chance !

Falls eine 07er nicht möglich ist, bin ich am überlegen auf EURO 2 umzurüsten, Demnach würde der Steuersatz von 15,13 € auf 7,36 € sinken, was ja ne ordentliche Steuerersparnis bedeutet, gerechnet auf 8 Jahre bis mein Wagen 30 wird.

Da dein Auto eine 122PS Version ist, nehme ich an das es sich um SA200 handelt.
SA200 = Kat entfall.
Es handelt sich also um ein Werkskat Auto ohne Kat.
Das heißt der Wagen entspricht dem Kat Auto nur das ihm 2 Bauteile fehlten.
Da mußt Du mal in Deinen Nachrüstunterlagen bzw.in den Fahrzeugpapieren nachsehen.
Geh mal zum freundlichen und lass Dir die Fahrzeugdaten ausdrucken.
Daran kannste sehen ob er SA200 hat oder ob es ein hochverdichteter ist.
Welchen Sprit sollst Du denn tanken ? Benzin oder super ?
Muß am Tankdeckel stehen oder in den Kat-Nachrüstunterlagen stehen.

Mit Saisonkennzeichen von 4 - 10 dürfte es dann finanziell auch nicht teurer als mit 07er werden oder ?

Die alternative besteht gar nicht.
Ausserdem ist fahren mit 07, fahren ohne Zulassung im Rahmen einer Ausnahme Verordnung und ist vom Nutzen her stark eingeschränkt.
D.h. Alltagsfahrten mit Zweck sind nicht erlaubt.
Nur die Wartung, Probefahrten, Fahrten zu Treffen usw. sind zulässig !
Selbst das parken auf der Straße ist verboten, da das parken von nicht zugelassenen Fahrzeugen lt. Straßennutzungsverordnung verboten ist !

Nun hab ich ne 122PS Version von 1985, Schalter , welche 1992 dann auch tatsächlich mit einem G-KAt nachgerüstet wurde. Ob ein Aktivkohlefilter nachgerüstet wurde weiß ich leider nicht, denn in eurer Info steht ja dass eine TÜV-Abnahme auch einen Aktivkohlefilter voraussetzt. Wo sitzt der Aktivohlefilter, vielleicht hat jemand ein Bild und ich kann evtl vom Schrottplatz was aus nem e30 ausbauen.
bzw welche Teile werden außer dem Aktivkohlefilter ebnötigt. Irgendwelche elektronische Steuergeräte etc...?

Ja genau, offiziell brauchst Du den Aktivkohlefilter.
Am besten baut man sich den aus einem 520i oder 525e aus.
Da siehst Du dann wie er angeschlossen wird bzw.wo die Bezinleitungen lang laufen.
525e ab 9/86 haben ihn ab Werk.
520i ab 1/87

Gruß Andy.

P.S.
Ich weiß nicht genau ab wann es die 92KW Version nicht mehr gab.



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