p.O.T. Polizei am Unfallort (Allgemein)
Moin,
gerade habe ich es wieder erlebt: Vor mir zwei Autos saftigst ineinander gerauscht ( Kleinlieferwagen SEITLICH in einen alten Renault Clio) zunächst nur Blechschaden. ABER: das zuständige Streifenhörnchen wollte erstmal nicht vorbei kommen, eben weil nur Blechschaden. Erst als sich der Schock bei der Fahrerin des Clio gelegt und sich die Schmerzen bemerkbar gemacht haben, kam dann die Rennleitung in silberblau. Das erlebe ich jetzt zum zweiten Mal, wie ist denn da die aktuelle Rechtslage? Mein letzter Stand ist, dass die Polizei auch bei Blechschäden ausrücken muss, wenn diese eine bestimmte Höhe überschreiten. Also der Lieferwagen war vorne völlig platt, und den Clio konnteste nicht mal von der Straße SCHIEBEN, daran sollte es also nicht gelegen haben.
Beste Grüße, Frank