Die Euro 2 Aktion E12 und E28 IG für den Eta   |   Online-ETK   |   Online-ETK (modern)
Bild des Tages

18 Monate Stillegung? (Allgemein)

e12e28Ingo, Sunday, 21.10.2007, 14:30 (vor 6928 Tagen)

Hallo,

ich hab da im Kopf, daß man letztes Jahr nach 18 Monaten Stillegung eines Autos ein Vollgutachten brauchte. Jetzt soll dies erst nach 6 Jahren erforderlich sein. Stimmt das, oder ist das nur ein Floh in meinem Kopf? Wenns stimmt, gilt das dann auch Rückwirkend? Und wo steht das alles?

Gruß Ingo


Re: 18 Monate Stillegung?

heinrich, Sunday, 21.10.2007, 15:02 (vor 6928 Tagen) @ e12e28Ingo


Als Antwort auf: 18 Monate Stillegung? von e12e28Ingo am 21. Oktober 2007 14:30:48:

Hallo,
ich hab da im Kopf, daß man letztes Jahr nach 18 Monaten Stillegung eines Autos ein Vollgutachten brauchte. Jetzt soll dies erst nach 6 Jahren erforderlich sein. Stimmt das, oder ist das nur ein Floh in meinem Kopf? Wenns stimmt, gilt das dann auch Rückwirkend? Und wo steht das alles?
Gruß Ingo

Re: 18 Monate Stillegung?

heinrich, Sunday, 21.10.2007, 15:06 (vor 6928 Tagen) @ heinrich


Als Antwort auf: Re: 18 Monate Stillegung? von heinrich am 21. Oktober 2007 15:02:58:

Hallo,
ich hab da im Kopf, daß man letztes Jahr nach 18 Monaten Stillegung eines Autos ein Vollgutachten brauchte. Jetzt soll dies erst nach 6 Jahren erforderlich sein. Stimmt das, oder ist das nur ein Floh in meinem Kopf? Wenns stimmt, gilt das dann auch Rückwirkend? Und wo steht das alles?
Gruß Ingo


Hallo!
Ein Vollgutachten braucht man erst nach 7 Jahren. Sonst normale TÜV Untersuchung alle 2 Jahre um das Auto wieder anzumelden. Grade meinen 535 abgemeldet.
Gruß Heinrich


Re: 18 Monate Stillegung?

e12e28Ingo, Sunday, 21.10.2007, 15:20 (vor 6928 Tagen) @ heinrich


Als Antwort auf: Re: 18 Monate Stillegung? von heinrich am 21. Oktober 2007 15:06:12:

Hallo,
ich hab da im Kopf, daß man letztes Jahr nach 18 Monaten Stillegung eines Autos ein Vollgutachten brauchte. Jetzt soll dies erst nach 6 Jahren erforderlich sein. Stimmt das, oder ist das nur ein Floh in meinem Kopf? Wenns stimmt, gilt das dann auch Rückwirkend? Und wo steht das alles?
Gruß Ingo


Hallo!
Ein Vollgutachten braucht man erst nach 7 Jahren. Sonst normale TÜV Untersuchung alle 2 Jahre um das Auto wieder anzumelden. Grade meinen 535 abgemeldet.
Gruß Heinrich

Hallo Heinrich,
weist Du auch seit wann das gilt?


Re: 18 Monate Stillegung?

M.S., Sunday, 21.10.2007, 15:23 (vor 6928 Tagen) @ heinrich


Als Antwort auf: Re: 18 Monate Stillegung? von heinrich am 21. Oktober 2007 15:02:58:

Hallo,
ich hab da im Kopf, daß man letztes Jahr nach 18 Monaten Stillegung eines Autos ein Vollgutachten brauchte. Jetzt soll dies erst nach 6 Jahren erforderlich sein. Stimmt das, oder ist das nur ein Floh in meinem Kopf? Wenns stimmt, gilt das dann auch Rückwirkend? Und wo steht das alles?
Gruß Ingo

Sei mit dieser Regelung vorsichtig... mir hat man noch dieses Jahr auf der Zulassung erzählt, dass sie nicht rückwirkend gilt sondern erst für Fahrzeuge die dieses Jahr abgemeldet werden.
Ich war dieses Jahr am Überlegen, ob ich den M5 überhaupt zulasse und nicht lieber ein Jahr überspringe... wäre mit der Auskunft ja dann wohl voll daneben gegangen und mein schöner Brief wär futsch gewesen <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/feuer.gif alt=feuer>


der brief ist/wäre auch so weg...und noch eins!

ChrisDo, Sunday, 21.10.2007, 17:23 (vor 6928 Tagen) @ M.S.


Als Antwort auf: Re: 18 Monate Stillegung? von M.S. am 21. Oktober 2007 15:23:35:

Hallo,
ich hab da im Kopf, daß man letztes Jahr nach 18 Monaten Stillegung eines Autos ein Vollgutachten brauchte. Jetzt soll dies erst nach 6 Jahren erforderlich sein. Stimmt das, oder ist das nur ein Floh in meinem Kopf? Wenns stimmt, gilt das dann auch Rückwirkend? Und wo steht das alles?
Gruß Ingo

Sei mit dieser Regelung vorsichtig... mir hat man noch dieses Jahr auf der Zulassung erzählt, dass sie nicht rückwirkend gilt sondern erst für Fahrzeuge die dieses Jahr abgemeldet werden.
Ich war dieses Jahr am Überlegen, ob ich den M5 überhaupt zulasse und nicht lieber ein Jahr überspringe... wäre mit der Auskunft ja dann wohl voll daneben gegangen und mein schöner Brief wär futsch gewesen <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/feuer.gif alt=feuer>

...denn du hättest beim anmelden in jedem fall das neue eurodokument bekommen, wo in technischer hinsicht nichts aufgeführt ist - die haltereintragungen auch nicht zu vergessen ;-)

ich bin auch lieber auf nummer sicher gegangen - was jetzt noch erschwerend hinzukommt:
du kannst dir zwar jetzt offenbar wirklich die 7 jahre zeit lassen, aber mußt - wenn du dein kennzeichen behalten willst - dir offenbar jedes jahr eine reservierung (solange gilt die) bei der zulassungsstelle machen lassen. das kostet dann etwa 2,30.-

...erklären wie das funktioniert, konnte man mir auch nicht...ob ich eine erinnerung erhalte, oder ob ich mich da selber melden muß?

wenn ich diesen unfug sehe, was hierzulande alles an bürokratischen schildbürgerstreichen ausgetüftelt wird, wird mir schlecht.

schönen sonntag noch,

chris


Re: 18 Monate Stillegung?

Roland, Sunday, 21.10.2007, 17:49 (vor 6928 Tagen) @ e12e28Ingo


Als Antwort auf: 18 Monate Stillegung? von e12e28Ingo am 21. Oktober 2007 14:30:48:

Hallo,

es gibt keine Stillegungen mehr ,nur noch Ausserbetriebsetzungen.
Auch die Siebenjahresfrist ist inzwischen aufgehoben.
Es gibt praktisch den alten §21(Vollgutachten nach Ablauf der 18Monate)
nicht mehr. Vollgutachten braucht mann nur noch für Importfahrzeuge und
KFZ bei denen die Papiere verloren gegangen sind.
Normale Tüv-Prüfung(§29) reicht zur Zulassung auch nach der 7-Jahresfrist
Auch der Gang zum Tüv(im neuen deutschen Bundesländern Dekra) ist nicht
vorgeschrieben. Mann sich die Prüfrganisation (Dekra, Gtü,Tüv und wie sie alle
heisen) einfach aussuchen.
Die Siebenjahresfrist gilt aber weiterhin für den Brief.Das ist aber nicht das Problem ,man bekommt einfach einen neuen ausgestellt (wahrscheinlich gebühren-
pflichtig)
Kennzeichen sind nach Ausserbetriebnahmen sofort frei, und können max.6 Monate reserviert werden.(Gilt für Abmeldungen ab 01.03.07, davor gilt noch die 18-
Monatsfrist)
Quelle GTÜ.

Re: 18 Monate Stillegung?

e12e28Ingo, Monday, 22.10.2007, 20:39 (vor 6926 Tagen) @ Roland


Als Antwort auf: Re: 18 Monate Stillegung? von Roland am 21. Oktober 2007 17:49:08:

Hallo,

es gibt keine Stillegungen mehr ,nur noch Ausserbetriebsetzungen.
Auch die Siebenjahresfrist ist inzwischen aufgehoben.
Es gibt praktisch den alten §21(Vollgutachten nach Ablauf der 18Monate)
nicht mehr. Vollgutachten braucht mann nur noch für Importfahrzeuge und
KFZ bei denen die Papiere verloren gegangen sind.
Normale Tüv-Prüfung(§29) reicht zur Zulassung auch nach der 7-Jahresfrist
Auch der Gang zum Tüv(im neuen deutschen Bundesländern Dekra) ist nicht
vorgeschrieben. Mann sich die Prüfrganisation (Dekra, Gtü,Tüv und wie sie alle
heisen) einfach aussuchen.
Die Siebenjahresfrist gilt aber weiterhin für den Brief.Das ist aber nicht das Problem ,man bekommt einfach einen neuen ausgestellt (wahrscheinlich gebühren-
pflichtig)
Kennzeichen sind nach Ausserbetriebnahmen sofort frei, und können max.6 Monate reserviert werden.(Gilt für Abmeldungen ab 01.03.07, davor gilt noch die 18-
Monatsfrist)
Quelle GTÜ.


Danke für die ausführliche Antwort.
Gruß Ingo


RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum