Als Antwort auf: Es war einmal eine Zeit.... von TOM-BGL am 21. November 2007 08:14:32:
Dieses "Steuersparmodell" (07er) ist hier durchaus möglich, auch heute noch! Wer sich diese seltene (und anscheinend sehr schöne) Modellversion für gelegentliche Ausfahrten sichern möchte, sollte nur im "richtigen" Bundesland wohnen (vorausgesetzt die Angabe "07er" im Autoscout-Angebot ist so richtig.
Voraussetzung:
1. Der 524d war bereits auf ein 07er Kennzeichen geschrieben
jaja,, jetzt kommen wieder Argumente wegen der 20 Jahre ... aber
wo stand das als Bestimmung geschrieben? Nirgends, es war eine
Empfehlung! Ich kenne 91er E32 die auf 07 eingetragen sind und
etliche jüngere Ferrari & Co. Also war ein Eintrag auf 07 bei mancher Zulassungsstelle durchaus möglich!
2. gibt es den sogenannten "Bestandsschutz" für bisher bereits auf 07er gemeldete Fahrzeuge, auch nach Verkauf (oder Umzug) und unabhängig von der nun gültigen 30-Jahre-Regelung. Das ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, Kleinstaaterei eben, aber leider nicht zu umgehen.
Im Einzelnen hier der aktuelle Stand, geordnet nach Bundesländern:
Bayern:
Umzug: Bestandsschutz
Halterwechsel: Bestandsschutz
§ 23-Gutachten / Verkehrssicherheitsprüfungen: § 23-Gutachten bei
Halterwechsel
Baden-Württemberg:
Umzug: Bestandsschutz
Halterwechsel: kein Bestandsschutz
Berlin:
Umzug: Bestandsschutz nur bei Umzug innerhalb Berlins
Halterwechsel: kein Bestandschutz
Brandenburg:
Umzug: Bestandsschutz
Halterwechsel: Bestandsschutz
§ 23-Gutachten / Verkehrssicherheitsprüfungen: nein
Hessen:
Wie Bayern
Niedersachsen:
Umzug: Bestandsschutz
Halterwechsel: Bestandsschutz
§ 23-Gutachten / Verkehrssicherheitsprüfungen:
Umzug: § 23-Gutachten im Ermessen der Behörde
Halterwechsel: § 23-Gutachten zwingend
NRW:
Umzug: Bestandsschutz
Halterwechsel: Bestandsschutz
Schleswig-Holstein:
Umzug: Bestandsschutz
Halterwechsel: Bestandsschutz