Re: Rückleuchte (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: Rückleuchte von sven am 11. Juni 2003 19:22:25:
Hallo Joel,
der Tüv wird nur ein einziges Wort sagen : Nachuntersuchung -> zum Vorzeigen der Rückleuchte ohne Beschädigungen.
Hatte Anfangs einen Passat 35i der hatte nur einen Sprung im Blinker un da ham sie schon gemekert, haben ihn zwar durchgelassen aber ich will garnet wissen was sie bei einem Loch gesagt hätten ..
Wenn das das einzige wäre, was sie zu beanstanden hätten, dann wäre ich froh. Naja, bin halt noch Student, und kann mich nicht immer um alles kümmern. Aber er hat ja nur 21 Jahre und wird doch noch einige Jahre fahren, hoffe ich wenigstens mal...