Re: AHK abnehmbar für M5 (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: AHK abnehmbar für M5 von Ralf am 20. Juni 2003 22:55:59:
Hallo Ralf,
das ist genau das, was ich auch erst einmal vermutet habe, im Brief meines M6 steht sogar ausdrücklich drin, "Anhängerbetrieb nicht zulässig". Für den M5 ist das aber erstens nicht mehr der original Brief und zweitens, wer weis das heute schon noch?
Sanne sagt, ist für alle E28!
Gruß
Thomas