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Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung (Allgemein)

Wolfi, Monday, 07.07.2003, 10:43 (vor 8488 Tagen)

Liebe E28er.

Im Forum wurde schon des öfteren darüber geschrieben, dass man eine Standheizung die 10 Jahre und älter ist nicht durch den TÜV bekommt, wenn nicht die Heizbirne (oder wie das Ding heisst) erneuert wird.

Ich habe einen 16 Jahre alten 528i mit werkseitig eingebauter Standheizung.(Luftheizung unter der hinteren Sitzbank) Ich habe noch nie beim TÜV eine derartige Frage zur Heizung gestellt bekommen. Die hat auch noch nie einer angeschaut. Ich war vor einer Woche wieder bei KÜS und bin wieder ohne einen Hinweis auf die Heizung ohne Probleme durchgekommen.

Gibt es Leute die wirklich Probleme hatten ?
gruss
Wolfi


Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung

Nico Hoffmann, Monday, 07.07.2003, 13:48 (vor 8487 Tagen) @ Wolfi


Als Antwort auf: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung von Wolfi am 07. Juli 2003 10:43:41:

Im Forum wurde schon des öfteren darüber geschrieben, dass man eine
Standheizung die 10 Jahre und älter ist nicht durch den TÜV bekommt, wenn nicht
die Heizbirne (oder wie das Ding heisst) erneuert wird.
Ich habe einen 16 Jahre alten 528i mit werkseitig eingebauter
Standheizung.(Luftheizung unter der hinteren Sitzbank) Ich habe noch nie beim
TÜV eine derartige Frage zur Heizung gestellt bekommen. Die hat auch noch nie
einer angeschaut. Ich war vor einer Woche wieder bei KÜS und bin wieder ohne
einen Hinweis auf die Heizung ohne Probleme durchgekommen.
Gibt es Leute die wirklich Probleme hatten ?

Ich hab' das glaube ich mitdiskutiert. Ich habe keine Probleme deswegen,
aber schließlich habe ich auch keine Standheizung im Auto...

Die SH liegt noch im Keller und wartet auf den Einbau. Und da hatte
ich Bedenken wegen den 10 Jahren. Offiziell ist es wohl so, dass die
Heizung alle 10 Jahre erneuert werden muss. Wenn es der Tüv übersieht,
soll mir das Recht sein ;-)
Nur gibt es solche und solche Tüvs, und ich habe keine Lust auf
Stress, wenn ich an den falschen TÜV geraten sollte. Ich habe auch
keine rechte Lust, das Ding alle zwei Jahre aus- und wieder einzubauen.
Das ist die Situation.

Ist die SH denn im Fahrzeugschein eingetragen?

N.


Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung

Wolfi, Monday, 07.07.2003, 15:41 (vor 8487 Tagen) @ Nico Hoffmann


Als Antwort auf: Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung von Nico Hoffmann am 07. Juli 2003 13:48:24:

Im Forum wurde schon des öfteren darüber geschrieben, dass man eine
Standheizung die 10 Jahre und älter ist nicht durch den TÜV bekommt, wenn nicht
die Heizbirne (oder wie das Ding heisst) erneuert wird.
Ich habe einen 16 Jahre alten 528i mit werkseitig eingebauter
Standheizung.(Luftheizung unter der hinteren Sitzbank) Ich habe noch nie beim
TÜV eine derartige Frage zur Heizung gestellt bekommen. Die hat auch noch nie
einer angeschaut. Ich war vor einer Woche wieder bei KÜS und bin wieder ohne
einen Hinweis auf die Heizung ohne Probleme durchgekommen.
Gibt es Leute die wirklich Probleme hatten ?

Ich hab' das glaube ich mitdiskutiert. Ich habe keine Probleme deswegen,
aber schließlich habe ich auch keine Standheizung im Auto...
Die SH liegt noch im Keller und wartet auf den Einbau. Und da hatte
ich Bedenken wegen den 10 Jahren. Offiziell ist es wohl so, dass die
Heizung alle 10 Jahre erneuert werden muss. Wenn es der Tüv übersieht,
soll mir das Recht sein ;-)
Nur gibt es solche und solche Tüvs, und ich habe keine Lust auf
Stress, wenn ich an den falschen TÜV geraten sollte. Ich habe auch
keine rechte Lust, das Ding alle zwei Jahre aus- und wieder einzubauen.
Das ist die Situation.
Ist die SH denn im Fahrzeugschein eingetragen?
N.


ich hab den Schein gerade nicht zur Hand im Büro, aber die heizung ist werkseitig beim Kauf des KFZ schon drin gewesen. Wenn sie eingetragen sein muss, dann ist sie es in meinem Fall bestimmt. Ausserdem sieht man die Heizung beim TÜV, da am Unterboden ein Abgasrohr und aufwendige Benzinzusatzleitungen vorhanden sind. Übersehen kann man das Ding als Prüfer, der auf alle Fälle auch das Auto von unten begutachtet nicht.

Wie auch immer, ich wollte das nur zur Info weitergeben.
Gruss


Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung

Timo, Monday, 07.07.2003, 18:39 (vor 8487 Tagen) @ Wolfi


Als Antwort auf: Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung von Wolfi am 07. Juli 2003 15:41:03:


Hab mir vor kurzem einen 535i gekauft. Der hat auch diese Luftheizung unter der Rücksitzbank. Wo ist da normalerweise der Schalter dafür angebracht?


Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung

Mütze, Tuesday, 08.07.2003, 07:43 (vor 8487 Tagen) @ Timo


Als Antwort auf: Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung von Timo am 07. Juli 2003 18:39:56:


Also,ich hab dieselbe Standheizung(Luft),die den Prüfer im April herzlich wenig interressierte(obwohl man Abgasrohr und Schläuche sieht).Wenn Du den Schalter meinst,an den ich denke ist der von der Digital uhr aus zu betätigen und zu programmieren(Zeitschaltuhr)
Gruss,Mütze


Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung

wolfi, Tuesday, 08.07.2003, 09:14 (vor 8487 Tagen) @ Timo


Als Antwort auf: Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung von Timo am 07. Juli 2003 18:39:56:

Hab mir vor kurzem einen 535i gekauft. Der hat auch diese Luftheizung unter der Rücksitzbank. Wo ist da normalerweise der Schalter dafür angebracht?


Bei mir wird die über den BC gesteuert ( direkt einschalten oder mit Uhrzeit programmieren) Der BC hat bei Ausführung mit Standheizung diese Funktion aktiviert. Bei Ausführung ohne Heizung ist an der Stelle, soweit ich glaube, die Stoppuhr Funktion. Ich habe jedenfalls festgestellt, dass diese Funktion irgendwie im BC mit nicht herausgeführten Pin oder so eigentlich umschaltbar wäre. Meiner hat nämlich bei Abklemmen der Batterie plötzlich einmal die Stoppuhr Funktion gehabt. Nach nochmaligen Abklemmen der Spannung hatt er dann wieder die Heizungsfunktion.
Gruss


Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung

Fabs, Wednesday, 09.07.2003, 00:23 (vor 8486 Tagen) @ wolfi


Als Antwort auf: Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung von wolfi am 08. Juli 2003 09:14:18:


Genau das wollte ich schon lang mal fragen...

Habe grossen BC und liebäugele mit Nachrüstung einer Standheizung...

Wie kann ich die vom BC aus steuern?


Fabian


Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung

Jürgen, Monday, 07.07.2003, 23:39 (vor 8487 Tagen) @ Nico Hoffmann


Als Antwort auf: Re: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung von Nico Hoffmann am 07. Juli 2003 13:48:24:

Im Forum wurde schon des öfteren darüber geschrieben, dass man eine
Standheizung die 10 Jahre und älter ist nicht durch den TÜV bekommt, wenn nicht
die Heizbirne (oder wie das Ding heisst) erneuert wird.
Ich habe einen 16 Jahre alten 528i mit werkseitig eingebauter
Standheizung.(Luftheizung unter der hinteren Sitzbank) Ich habe noch nie beim
TÜV eine derartige Frage zur Heizung gestellt bekommen. Die hat auch noch nie
einer angeschaut. Ich war vor einer Woche wieder bei KÜS und bin wieder ohne
einen Hinweis auf die Heizung ohne Probleme durchgekommen.
Gibt es Leute die wirklich Probleme hatten ?

Ich hab' das glaube ich mitdiskutiert. Ich habe keine Probleme deswegen,
aber schließlich habe ich auch keine Standheizung im Auto...
Die SH liegt noch im Keller und wartet auf den Einbau. Und da hatte
ich Bedenken wegen den 10 Jahren. Offiziell ist es wohl so, dass die
Heizung alle 10 Jahre erneuert werden muss. Wenn es der Tüv übersieht,
soll mir das Recht sein ;-)
Nur gibt es solche und solche Tüvs, und ich habe keine Lust auf
Stress, wenn ich an den falschen TÜV geraten sollte. Ich habe auch
keine rechte Lust, das Ding alle zwei Jahre aus- und wieder einzubauen.
Das ist die Situation.
Ist die SH denn im Fahrzeugschein eingetragen?
N.

Hallo Nico,
bei meinem M 535i ist eine original verbaut - er wurde so 7/85 ausgeliefert.
Das Teil ist eingetragen mit Prüfzeichen S128. Habe im März 03 Gutachten für die Zulassung machen müssen - der Prüfer hat sich jedenfalls nicht für die Heizung interessiert!

Gruß, Jürgen


Bisher keine Probleme gehabt

Bernd D., Monday, 07.07.2003, 17:17 (vor 8487 Tagen) @ Wolfi


Als Antwort auf: Klarstellung zu TÜV in Verbindung mit Standheizung von Wolfi am 07. Juli 2003 10:43:41:


Hallo zusammen,
ich habe eine nachgerüstete, unübersehbare Standheizung von Webasto (Wasser).
Beim erstmaligen und bisher einzigen TÜV mit Standheizung mäkelte der Prüfer was von: Haste ne` ABE? Ist die eingetragen? Beides verneint, keine Frage nach Alter (das Ding ist bestimmt über 10 Jahre alt) oder Kontrolle ob das alles so richtig ansgeschlossen ist und Plakette geklebt.
Ich denke das liegt im Ermessen des jeweiligen Prüfers.

Gruß
Bernd D.


Re: Bisher keine Probleme gehabt

Frank Diederichsen, Tuesday, 08.07.2003, 08:49 (vor 8487 Tagen) @ Bernd D.


Als Antwort auf: Bisher keine Probleme gehabt von Bernd D. am 07. Juli 2003 17:17:45:

Hallo zusammen,
ich habe eine nachgerüstete, unübersehbare Standheizung von Webasto (Wasser).
Beim erstmaligen und bisher einzigen TÜV mit Standheizung mäkelte der Prüfer was von: Haste ne` ABE? Ist die eingetragen? Beides verneint, keine Frage nach Alter (das Ding ist bestimmt über 10 Jahre alt) oder Kontrolle ob das alles so richtig ansgeschlossen ist und Plakette geklebt.
Ich denke das liegt im Ermessen des jeweiligen Prüfers.
Gruß
Bernd D.

Hallo Bernd,
eine Wasserheizung ist auch ein bißchen anders; so weit ich weiß sitzt die im Motorraum und erwärmt den Kühlwasserkreislauf und kann folglich auch nicht den Innenraum mit Abgasen vollräuchern, wenn ich den Beiträgen im Forum zu diesem Thema richtig folgen konnte. Beim Benz habe ich so ein Teil übrigens auch gehabt. War anfangs richtig klasse, aber leider gegen Ende, wie auch der Rest vom Fahrzeug, arg verschlissen, hat nach einer halben Stunde mit Mühe die Frontscheibe frei gekriegt.

Beste Grüße, Frank


Re: Bisher keine Probleme gehabt

Bernd D., Tuesday, 08.07.2003, 19:15 (vor 8486 Tagen) @ Frank Diederichsen


Als Antwort auf: Re: Bisher keine Probleme gehabt von Frank Diederichsen am 08. Juli 2003 08:49:29:


Hallo Frank,
da könnte was dran sein.
Allerdings ist natürlich bei einer Standheizung im Motorraum
die Gefährdung durch falsch verlegte oder angeschlossene
Spritleitungen auch nicht zu verachten (Erhöhte Brandgefahr).
Jedenfalls soll auch eine Wasserheizung eigentlich eingetragen
werden.
Bei Bekannten ist ab Werk in Ihrem Saab eine nichteingetragene
Standheizung eingebaut. Bei jedem TÜV-Termin (das Auto ist 12 Jahre alt)
die gleiche Frage: Wieso ist die Heizung nicht eingetragen?
Antwort: Ab Werk eingebaut.
Damit war regelmäßig das Thema erledigt.

Gruß
Bernd D.


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