Re: ot... ebay... kennt wer matthes racer??? (Allgemein)
Als Antwort auf: ot... ebay... kennt wer matthes racer??? von Rouven am 15. August 2003 08:52:28:
Und wie wäre es ihn einfach zu verklagen?
Einfach mit dem Überweisungsbeleg einen
vollstreckbaren Titel bei Gericht erwirken
und gegen ihn Exekution führen mittels
Gehaltspfändung oder Fahrnisexekution.
Wenn du rechtsschutzversichert bist, kostet
dich das nichts, ansonsten miß man halt die
Kosten abwägen....
Man darf solche Schlitzohren nicht davon
kommen lassen!!
Gruß,
Aurel