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Sichtweise der Versicherungen (Allgemein)

ExilHamburger, Thursday, 25.09.2003, 22:00 (vor 8409 Tagen) @ Frank Diederichsen


Als Antwort auf: Re: herrenloser Wauwi (Offtopic) von Frank Diederichsen am 25. September 2003 15:33:58:


Hallo Frank und alle anderen,

die Rechtsprechung hatte sich schon öfters mit Wild- und anderen Tierunfällen zu beschäftigen, weil ja die Assekuranzen immer nach Möglichkeiten suchen, ihre Kosten gering zu halten. Wer z.B. einem Reh ausweicht und dabei das Auto in den Graben / auf's Dach ... setzt, bekommt seinen Schaden ersetzt (wenn Wildunfälle versichert sind - logo), weil er ja bestrebt war, einen Schaden abzuwenden. Anders, wenn man einem Hund ausweicht. Standpunkt der Versicherungen und Gerichte: allem, was bis zur Stoßstange reicht, ist nicht auszuweichen / ist nicht für zu bremsen, Kinder ausgenommen. Wer also für einen Maulwurf in die Eisen geht und schleudert, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Ist reichlich weltfremd, denn wenn etwas plötzlichen den Weg kreuzt, macht sich der Mensch keine Gedanken, ob ausweichen oder überfahren die billigere Variante ist, sondern handelt nur noch instinktiv & reflexhaft.


Burkhard



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