Katalysator 520i Bj.83 (Allgemein)
Hi,
habe gestern meinen Kat rausgeschmissen.
Soweit ich weiß, ist er 1998 nachgerüstet worden.
Ich brauche den nun nicht mehr!
Papiere sind dabei!
Bei Interesse, einfach melden!
Gruß
Beamer96
Beamer96, Thursday, 31.05.2012, 12:02 (vor 5239 Tagen)
Hi,
habe gestern meinen Kat rausgeschmissen.
Soweit ich weiß, ist er 1998 nachgerüstet worden.
Ich brauche den nun nicht mehr!
Papiere sind dabei!
Bei Interesse, einfach melden!
Gruß
Beamer96
maakus, Magdeburg, Thursday, 31.05.2012, 14:42 (vor 5239 Tagen) @ Beamer96
schreib mir mal ne mail!
mfg
markus
M.S., Straubing-Bogen, Thursday, 31.05.2012, 16:29 (vor 5239 Tagen) @ Beamer96
Rausgeschmissen? Wegen dem 30-jährigen H-Kennzeichen?
Ööööhhmmmmmmm, täusch dich da mal nicht. Eingetragen ist eingetragen und austragen is' nich'...
Nicht, dass dich einer von der Rennleitung auf den Boden der Tatsachen holt, der deutsche Amtsschimmel wiehert auch da noch...
Beamer96, Thursday, 31.05.2012, 19:15 (vor 5239 Tagen) @ M.S.
Wie austragen geht nicht?
Wenn ich ein H Kennzeichen habe, dann brauch ich doch keinen Kat mehr?!? oder?
Da er nächstes Jahr 30 wird und ich auf eine doppelflutige Anlage umgerüstet habe,
konnte ich ihn halt nicht mehr gebrauchen.
Außerdem arbeite ich im Autohaus.....ich denke da gibts keine Probs mit Gutachten oder HU ;-D
Gruß
Basti
Eric65, Straubing, Thursday, 31.05.2012, 19:46 (vor 5239 Tagen) @ Beamer96
...aber aktuell machst du dich sogar strafbar! Steuerhinterziehung...und das ist kein Kavaliersdelikt, da fällt dann die erloschene Betriebserlaubnis auch nicht mehr sonderlich ins Gewicht. (Hier in München macht die Rennleitung mit mobilen Abgastestern Jagd auf "Katlosfahrer", die glauben ihr Fzg unbedingt "tunen" zu müssen.)
Mir ist auch nicht bekannt, dass man einen Kat "austragen" lassen kann. Könnte bei einem Fahrzeug, das ursprünglich keinen hatte noch gehen, bei allen anderen Fzgn mit Werkskat geht es nicht. Kein Kat, kein TÜV...kein TÜV, kein "H".
Aber die zweiflutige Abgasanlage für den 520i ist doch sowieso für Werkskat. Warum haste denn den nicht eingebaut, ist doch das absolute Optimum für den M20B20 und mit dem bereits eingetragenen Kat sogar legal aufzurüsten? (...denn Austauschen darf man einen kaputten Kat durch jeden anderen geprüften Kat, nur Nachrüsten des zweiflutigen Werkskat mit Katanerkennung (bei einem Fzg, das nie einen Kat hatte) ist leider nicht möglich, da dieser nicht als Nachrüstkat eine eigene ABE/Gutachten hat.)
Gruß Eric
Beamer96, Thursday, 31.05.2012, 21:43 (vor 5239 Tagen) @ Eric65
Da meine Fzg. bei Auslieferung keinen Kat hatte, kann ich den Kat auch jederzeit austragen lassen.
Und kostentechnisch macht das ja auch keinen Unterschied wenn ich ein H-Kenzzeichen habe.
Gruß
Beamer96, Thursday, 31.05.2012, 21:46 (vor 5239 Tagen) @ Eric65
Ahso steht ja auch oben, dass der 98 nachgerüstet wurde 
Und ein 83er mit Werkskat...habe ich noch nicht gesehen, oder täusch ich mich?
AHG535i, Thursday, 31.05.2012, 21:54 (vor 5239 Tagen) @ Beamer96
nachgerüstet oder Serie. Es darf keine Verschlechterung des Abgasverhaltens geben. Evtl. findest Du noch einen TÜV- Prüfer(und nur der darf das in den alten Bundesländern) der das macht, aber jeder andere Sachverständige kann und darf das anzweifeln und dann biste dran.
Beamer96, Thursday, 31.05.2012, 22:23 (vor 5239 Tagen) @ AHG535i
ist ja auch wurst.
wollte euch ja eigentlich nur den kat anbieten.
M.S., Straubing-Bogen, Friday, 01.06.2012, 10:37 (vor 5238 Tagen) @ Beamer96
Ich habe noch nie gesehen, dass ein einmal eingetragener Kat jemals wieder ausgetragen wurde. Jedenfalls noch nie derart, dass man zur Zulassung geht und simpel sagt: Streicht das mal!
Auch nicht beim TÜV...
Das ist keine Hängerkupplung, die einfach mal so gelöscht wird.
Du könntest dir damit einen Ärger einfangen, den du ganz bestimmt nicht beginnen wolltest...
Und wegen dem Nachrüst Kat: Wahrscheinlich ist es ein GAT-Kat. Bestens bekannt... der verkrümelt sich gern und das wortwörtlich, guck vorher rein, bevor es da auch noch Ärger gibt.