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Katalysator 520i Bj.83 (Allgemein)

Eric65, Straubing, Thursday, 31.05.2012, 19:46 (vor 5239 Tagen) @ Beamer96

...aber aktuell machst du dich sogar strafbar! Steuerhinterziehung...und das ist kein Kavaliersdelikt, da fällt dann die erloschene Betriebserlaubnis auch nicht mehr sonderlich ins Gewicht. (Hier in München macht die Rennleitung mit mobilen Abgastestern Jagd auf "Katlosfahrer", die glauben ihr Fzg unbedingt "tunen" zu müssen.)
Mir ist auch nicht bekannt, dass man einen Kat "austragen" lassen kann. Könnte bei einem Fahrzeug, das ursprünglich keinen hatte noch gehen, bei allen anderen Fzgn mit Werkskat geht es nicht. Kein Kat, kein TÜV...kein TÜV, kein "H".

Aber die zweiflutige Abgasanlage für den 520i ist doch sowieso für Werkskat. Warum haste denn den nicht eingebaut, ist doch das absolute Optimum für den M20B20 und mit dem bereits eingetragenen Kat sogar legal aufzurüsten? (...denn Austauschen darf man einen kaputten Kat durch jeden anderen geprüften Kat, nur Nachrüsten des zweiflutigen Werkskat mit Katanerkennung (bei einem Fzg, das nie einen Kat hatte) ist leider nicht möglich, da dieser nicht als Nachrüstkat eine eigene ABE/Gutachten hat.)

Gruß Eric


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