...Zwangsstilllegung erfolgt alleine schon, wenn die KFZ-Steuer nicht bezahlt wird. Dann kommen zwei Mitarbeiter vom Ordnungsamt und kratzen die silbernen Pickerl von dem KFZ-Kennzeichen ab. Zumindest, wenn das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz steht. Wenn sie dazu auf Privatgrund müssen, zu dem ihnen der Zutritt verweigert wurde, rücken sie mit der Polizei an.
Etwas länger dauert das, wenn die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht bezahlt wird. Dann meldet die Versicherung nach erfolglosem Mahnverfahren der Zulassungsstelle, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht und die lässt das Fahrzeug dann ebenfalls durch das Ordnungsamt (notfalls unter Mithilfe der Polizei) zwangsweise stilllegen.
Eine Stilllegung hat übrigens nichts mit einer Beschlagnahme zu tun. Das Fzg. darf danach nur nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden und muss auch von dort entfernt werden. Also nix mit Abschleppwagen und wegschließen auf bewachtem Polizeiparkplatz à la USA.
Das Ganze geht also viel einfacher und schneller als man denkt...
Die relativ geringe Geldbuse von 15 Euro wird ja sofort bei einer/jeder Verkehrskontrolle fällig, alleine schon für das Überziehen des Termins. Das Fahrzeug muss dann aber unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Verkehrskontrolle. Man hat dann keine weiteren 7 Monate Zeit und kann fröhlich weiterfahren. Bekommt das Fahrzeug keine HU mehr (war also schon erfolglos beim TÜV) und der Termin wird überzogen (also keine Reparatur und keine Nachprüfung innerhalb der Monatsfrist durchgeführt)...dann Zwangsstilllegung!
Außerdem hat das Überziehen des TÜV Termins noch einen ganz anderen Nebeneffekt...es kann der Versicherungsschutz erlöschen, zumindest wenn man vorsätzlich handelt.
Auf die 8 Monate überziehen würde ich mich nicht ausruhen...die gelten nur für diejenigen, die nicht erwischt werden, denn beim TÜV selbst hat das Überziehen nur die unangenehme Konsequenz der "erweiterten Prüfung" und kostet ca. 20% mehr an Prüfgebühren. Den Prüfintervall von 2 Jahren dürfen sie nun nicht mehr zurück datieren und bestrafen kann der TÜV auch keinen und er macht auch keine Anzeigen. (außer das Fahrzeug ist absolut verkehrsunsicher, dann lassen sie keinen mehr vom Hof fahren).
Aber alleine das Parken auf öffentlichen Parkplätzen wird zum Risiko...jede Politesse kann das sehen und anzeigen und damit gelten wieder andere Fristen. Und nach den 8 Monaten Überziehung, ja was dann passiert soll sich jeder selbst ausmalen.
War ein Fahrzeug lange stillgelegt und der TÜV ist abgelaufen, so ist die unmittelbare Fahrt zum TÜV und zur Zulassungstelle völlig legal, wenn für das Fahrzeug Versicherungsschutz (Deckungszusage mit Kennnummer der Versicherung)besteht. Dazu müssen nicht mal Kennzeichen am Fahrzeug montiert sein. Für die Zulassung und Wiederinbetriebnahme von Fahrzeugen gelten einige Sonderregeln.
Gruß Eric