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H-Kennzeichen und G-Kat (Allgemein)

Chris, Monday, 15.10.2012, 21:47 (vor 5101 Tagen)

Guten Abend,

so siehts aus:

Hab einen 528i Bj. 83. Also nächstes Jahr am 20 April H-Fähig.
Der G-Kat ist total hinüber und besteht innen nur noch aus Bruchstücken.

Meine Überlegung:

G-Kat wollte ich, wenn er das H-Kennzeichen hat, sowieso austragen lassen!
Kann ich den G-Kat jetzt rausmachen, und ihn dann beim H-Kennzeichen TÜV Termin austragen lassen? Oder muss ich den schon vorher rausmachen lassen?

H-Kennzeichen und G-Kat

AHG535i, Tuesday, 16.10.2012, 13:38 (vor 5100 Tagen) @ Chris

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als nen anderen Kat drunterzuschrauben. kann auch ruhig nen universeller sein, oder schweißt den von nem E32/E34 drunter.

Da der Kat bei Dir eingetragen ist, wirst Du wohl kaum einen TÜV-Prüfer finden, der den wieder austrägt.

Es darf offiziell keine Verschlechterung der Abgaswerte geben, was aber der Fall wäre bei der Austragung.

H-Kennzeichen und G-Kat

KT-MR-535, Tuesday, 16.10.2012, 18:00 (vor 5100 Tagen) @ AHG535i

Ich würde erst mal H abname machen und dann erst versuchen den Kat auszutragen weil Autos mit H haben besondere Stellung. Ich weiß das wenn der nach gerüssst wurde ist das bei H kein Problem wegen Orginalzustand herstellung. Bei Kat ab Werk weiss ich nicht könnte etwas schwerer sei aber müsste auch kein Problem sei.
Tip: Lass den Tüv bei der Werkstadt deines Verdraunes machen da geht den Tüv die Abgasuntersuchung nichts an.
Weil ich hab meien Golf 4 diesel einen Nachrüstrußfilter drin und der hat sagen wir mal Problem bei der Abgasuntersuchung mit der Grün-4 also auf Gelb-3 durchgefürt
Tüv bekommen ohne Mängel mit Grün-4 am 02-2012.
Ansonsten hol dir ein Kat von Schrott das die wert hin kommen.
Du warst nicht der einzige den ich kenne mit "G-Kat oder Rüßfilter":-D

Kat austragen ist absolut kein Problem

Ölbrenner, Tuesday, 16.10.2012, 22:06 (vor 5100 Tagen) @ Chris

Hallo, das ist absolut kein Problem. Wenn der Kat nachgerüstet ist, kann man den jederzeit wieder austragen. Übrigens auch unabhängig vom H-Kennzeichen. Man darf sogar in einen Werks-Kat einen katlosen Motor einbauen und eintragen, wenn´s den zur gleichen Zeit im gleichen Auto gegeben hat.

Grüße, marius.

Tags:
Kat, H-Kennzeichen

Kat austragen ist absolut kein Problem

Mr. Blonde, Wednesday, 17.10.2012, 00:52 (vor 5100 Tagen) @ Ölbrenner

Wo steht das geschrieben? Ich wills ganz genau wissen, denn diese Info ist mir gänzlich neu. Es würde mich aber freuen, wenn es stimmt.
Danke schonmal.

Kat austragen ist absolut kein Problem

AHG535i, Wednesday, 17.10.2012, 09:28 (vor 5099 Tagen) @ Mr. Blonde

Ja, das würde ich auch gerne wissen wollen.

Alle Aussagen die ich bisher von Prüfern egal ob TÜV, Dekra, GTÜ etc. gehört habe, ist das der Kat nicht ausgetragen wird.

H-Kennzeichen und G-Kat

Kenan525e, Wednesday, 17.10.2012, 15:07 (vor 5099 Tagen) @ Chris

Guten Abend,

so siehts aus:

Hab einen 528i Bj. 83. Also nächstes Jahr am 20 April H-Fähig.
Der G-Kat ist total hinüber und besteht innen nur noch aus Bruchstücken.

Meine Überlegung:

G-Kat wollte ich, wenn er das H-Kennzeichen hat, sowieso austragen lassen!
Kann ich den G-Kat jetzt rausmachen, und ihn dann beim H-Kennzeichen TÜV Termin austragen lassen? Oder muss ich den schon vorher rausmachen lassen?

Hi,fragmal die im e24 forum @7Gebirge und @Tom..;-)

Kann man einen Nachrüst-Kat aus den Papieren austragen?

7Gebirge, Dienstag, 05. Mai 2009, 16:55

War heute beim Tüv Rheinland. Das Fahrzeug wird zurück geschlüsselt, weil es damit in den Originalzustand verstetzt wird.


Tom , Schrobenhausen, Dienstag, 05. Mai 2009, 18:20

Und zwar ohne Probleme, bei Fahrzeugen die bis 1989 gebaut wurden und ohne Kat ausgeliefert wurden,weil die Abgasvorschriften vor 89 noch nicht so streng waren. Einfach Kat ausbauen AU Katlos machen und ab zum TÜV, das Katlosfahrzeug muss dann auch nur noch alle zwei Jahre zur AU, und nicht jährlich wie noch vor einiger Zeit.
Tom

H-Kennzeichen und G-Kat

Eric65, Straubing, Wednesday, 17.10.2012, 19:15 (vor 5099 Tagen) @ Kenan525e

Tja, Problem ist, dass seit 2011 HU und AU nur im Kombipaket möglich sind, eine gesonderte AU ist nicht mehr möglich! ...oder hat noch einer vorne am Nummernschild sein AU-Papperl dran? Ohne bestandene AU keine HU!

Auch muss ich Axel recht geben, seine Aussage von TÜV, Dekra & Co. über die nicht mögliche Austragungsfähigkeit des Kat deckt sich mit meinen Aussagen vom hiesigen TÜV.

Den Kat bei Nachrüstkat-Fahrzeugen vor/bis BJ 89 auszutragen mag vielleicht möglich sein, aber wer ist denn so dämlich das zu tun? Die ermäßigte KFZ-Steuer eines 535i mit Euro1 Kat steigt dann auf sagenhaft 760 Euro/Jahr und bei einem 87er muss man noch mindestens 5 Jahre den hohen Steuersatz bezahlen bis er auf den ermäßigten Steuersatz des H-Kennzeichens (192 Euro) kommen könnte...das ist viel mehr, als jeder Reparatur Katalysator kosten würde.

Ich persönlich rüste sogar meine Oldtimer, die bereits H-Kennzeichen haben, zusätzlich mit Kat aus. Dies nicht nur alleine wegen des Umweltgedankens...(ist mir ziemlich schnuppe), aber es erleichtert die Eintragungsfähigkeit von Edelstahl-Auspuffanlagen (auch im Selbstbau) ungemein und konventionelle Auspuffanlagen aus Stahl halten mit vorgeschaltetem Kat auch viel länger. (da sich viel weniger Kondensat im inneren des Auspuffs bilden kann.)

Gruß Eric

H-Kennzeichen und G-Kat

fritz H5S, 78166 Donaueschingen, Wednesday, 17.10.2012, 22:06 (vor 5099 Tagen) @ Eric65

ahem,was hat der Kat mit der Au zu tun? Fahrzeuge ohne kat bekommen ja auch Tüv oder nicht? Sonst würden alle Oldies ohne kat ja keinen Tüv mehr bekommen ,wär ja unsinnig

fritz

--
alles was du besitzt,besitzt irgendwann auch dich

H-Kennzeichen und G-Kat

Eric65, Straubing, Wednesday, 17.10.2012, 23:59 (vor 5099 Tagen) @ fritz H5S

...die Frage war ja, defekten Kat ausbauen und austragen zu lassen, da er mit defektem Kat die AU (für ein Euro1 Katfahrzeug) nicht besteht und folglich auch keine HU (TÜV) mehr bekommt. Das ist seit 2011 zwangsweise so...

Die AU-Plakette gibt es nicht mehr, die AU ist Bestandteil der HU. Also ohne bestandenen Abgastest, keinen TÜV!

Ziel der "Kat-Ausbau-Aktion" ist, sich die Kosten für einen neuen Kat zu sparen und mit ausgetragenem (oder nicht funktionsfähigem) Kat die AU für katlose Fahrzeuge zu bestehen. Einher ginge damit die Umschlüsselung von EURO1 auf Katlos und der hohe Steuersatz für Fahrzeuge ohne Kat. Natürlich nur für hubraumstarke Fahrzeuge interessant, die kurz vor dem "H" stehen.

...und da sind wir, glaube ich, uneins. Denn KAT austragen ist nach meinen Informationen nicht möglich. Es kann wohl die berüchtigte Ausnahme geben, ob´s sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden.

Gruß Eric

H-Kennzeichen und G-Kat

Ralf518, Thursday, 18.10.2012, 07:49 (vor 5098 Tagen) @ Eric65

Hallo Eric,

Du kannst nach wie vor AU und HU trennen. Die AU machst Du beispielsweise bei
BMW (bekommst zwar kein Pickerl, aber eine Bescheinigung) und fährst dann zum
TÜV und läßt HU machen. Kann ja gar nicht anders sein, es käme ja sonst einer
Enteignung von Werkstätten gleich, welche sich für teuer Geld nen Abgastester
gekauft haben. Beides muß aber halt in den selben Monat fallen.

Viele Grüße
Ralf

H-Kennzeichen und G-Kat

Eric65, Straubing, Thursday, 18.10.2012, 11:39 (vor 5098 Tagen) @ Ralf518

...und die AU MUSS bestanden werden (egal, ob man sie in der Werkstatt oder beim TÜV selbst macht), sonst gibt es keine HU! Das ist ja das Problem.:-(

Früher (vor 2011) konnte man die HU separat machen, auch wenn man die AU nicht bestanden hatte bekam man das TÜV-Pickerl hinten drauf, dafür gab´s ja die zwei "Pickerl". AU konnte dann separat gemacht werden (auch als Nachprüfung), mit dem "Pickerl" vorne drauf. (...wenn der Motor/Vergaser/Einspritzung/Auspuff/Kat repariert war und wieder "sauberes" Abgas hatte.)

War auch nicht sooo teuer, wenn man keine gültige ASU mehr hatte, jedenfalls nicht so teuer wie ein überzogener TÜV. Nach drei Monaten TÜV-Überziehung (wenn man bei einer Verkehrskontrolle erwischt wurde) gabt´s die sofortige Zwangsvorführung beim TÜV oder Zwangsstilllegung. Bei überzogener ASU aber nicht, nur ein Bußgeld und die Auflage die ASU innerhalb von 7 Tagen (oder waren es 14?) nachzureichen.

Jetzt bekommt man bei nicht bestandener AU keine HU mehr und muss sein Fahrzeug nach drei Monaten stilllegen (natürlich nur, wenn man´s nicht repariert und die AU/HU besteht!) oder die Stilllegung geschieht zwangsweise...auch, wenn das Fahrzeug an sich verkehrssicher ist, nur eben nicht die dafür gültigen Abgaswerte seiner Schadstoffklasse erfüllt, weil z.B. der Kat defekt/funktionslos ist. Dies gilt übrigens auch für katlos Fahrzeuge, deren Abgas nicht den dafür gültigen Abgasvorschriften entspricht, hier z.b. über 4% Co (abhängig von der EZ.).

Das hab ich mal live als Zuschauer auf der KFZ-Zulassungsstelle mit erlebt! Halter und Polizei vor Ort, das Fzg bekam keine HU (TÜV) mehr und war um mehr als drei Monate überzogen. Das dumme Gesicht von dem Fahrzeughalter hättet ihr sehen sollen...gerade, dass er keine Handschellen angelegt bekam...und teuer war das!!!, Stilllegung, nicht bestandene HU, Abschleppen zum "letzten" Standplatz da er keinen Meter mehr fahren durfte, saftiges Bußgeld und ordentlich Punkte (3 nach altem Bußgeldkatalog) in Flensburg.

Gruß Eric

H-Kennzeichen und G-Kat

Koester, Thursday, 18.10.2012, 19:02 (vor 5098 Tagen) @ Eric65

Hallo Eric,

zwangstillgelegt wird doch nur, wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher und somit eine Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer darstellt, oder habe ich da jetzt was verpasst?


Für überzogenen TÜV gibt es folgende Strafen (Quelle: Bussgeldkataloge.de):

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR


Gruss
Carsten

H-Kennzeichen und G-Kat

KT-MR-535, Thursday, 18.10.2012, 19:40 (vor 5098 Tagen) @ Eric65

Stilllegung wegen fälligen TÜV wenn das Fahrzeug sicher ist ist absoluter MIST!!!!!!!!!
Das dürfen die nur wenn die dich mehr mals erwischen also 3-4 ohne TÜV hintereinader und du in dieser Zeit NICHT einmal biem TÜV warst oder das Auto eine Fahretbombe ist!
Beispiel. bei uns is mal ein Schlepper neu lackiert worden deswegen stand der 2 Jahre
also da nach ab zum TÜV mit 2 Jahren abgelaufer HU auf den weg zum TÜV von Polizei angehalten worden und den Herren erklärt das man auf den Weg zum TÜV sei Anwort: Fahren Sie weiter. und bei TÜV keine Problem neue HU bekommen ohne Bußgeld Stilllegung und Äger

AU kann man extra machen!

KT-MR-535, Thursday, 18.10.2012, 19:56 (vor 5098 Tagen) @ Eric65

Also ertmal kompelt ohne AU gibts wirklich keine HU mehr.
Aber aber man kann sie noch extra machen sprich davor, wenn man dann zum TÜV etc fährt und dennen dann die Papiere mit bestander AU zeigt machen die nur noch die HU und du bekommst auch den Aufkleber sicher.
es geht auch anders geht einfach zur Werkstatt euers vertrauens wie ich in diesen Jahr
der TÜV hat die HU bei mir gemacht und mir dann gleich ohne das die die AU gemacht hab die Plaket aufs Auto gekledt 10 min AU erst 2 mal auf Euro4 geht nicht zu viel Ruß (Filter war am Ende)dann eben auf Euro3 klapt AU bestanden auf Euro3 und 4 im Schein:-D
Also man sieht es geht!

Kat austragen ist absolut kein Problem

KT-MR-535, Thursday, 18.10.2012, 20:06 (vor 5098 Tagen) @ AHG535i

Kat austragen ist absolut kein Problem und zwar wenn er Nachgerüstet ist absolut kein Problem auch nach 89 wenn er ab Werk ist dann nur wenn vor 89 Entwicklt und es genau diesen Motor in selben Model Katlos gab.

H-Kennzeichen und G-Kat

Eric65, Straubing, Thursday, 18.10.2012, 20:29 (vor 5098 Tagen) @ Koester

...Zwangsstilllegung erfolgt alleine schon, wenn die KFZ-Steuer nicht bezahlt wird. Dann kommen zwei Mitarbeiter vom Ordnungsamt und kratzen die silbernen Pickerl von dem KFZ-Kennzeichen ab. Zumindest, wenn das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz steht. Wenn sie dazu auf Privatgrund müssen, zu dem ihnen der Zutritt verweigert wurde, rücken sie mit der Polizei an.

Etwas länger dauert das, wenn die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht bezahlt wird. Dann meldet die Versicherung nach erfolglosem Mahnverfahren der Zulassungsstelle, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht und die lässt das Fahrzeug dann ebenfalls durch das Ordnungsamt (notfalls unter Mithilfe der Polizei) zwangsweise stilllegen.
Eine Stilllegung hat übrigens nichts mit einer Beschlagnahme zu tun. Das Fzg. darf danach nur nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden und muss auch von dort entfernt werden. Also nix mit Abschleppwagen und wegschließen auf bewachtem Polizeiparkplatz à la USA.

Das Ganze geht also viel einfacher und schneller als man denkt...

Die relativ geringe Geldbuse von 15 Euro wird ja sofort bei einer/jeder Verkehrskontrolle fällig, alleine schon für das Überziehen des Termins. Das Fahrzeug muss dann aber unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Verkehrskontrolle. Man hat dann keine weiteren 7 Monate Zeit und kann fröhlich weiterfahren. Bekommt das Fahrzeug keine HU mehr (war also schon erfolglos beim TÜV) und der Termin wird überzogen (also keine Reparatur und keine Nachprüfung innerhalb der Monatsfrist durchgeführt)...dann Zwangsstilllegung!

Außerdem hat das Überziehen des TÜV Termins noch einen ganz anderen Nebeneffekt...es kann der Versicherungsschutz erlöschen, zumindest wenn man vorsätzlich handelt.

Auf die 8 Monate überziehen würde ich mich nicht ausruhen...die gelten nur für diejenigen, die nicht erwischt werden, denn beim TÜV selbst hat das Überziehen nur die unangenehme Konsequenz der "erweiterten Prüfung" und kostet ca. 20% mehr an Prüfgebühren. Den Prüfintervall von 2 Jahren dürfen sie nun nicht mehr zurück datieren und bestrafen kann der TÜV auch keinen und er macht auch keine Anzeigen. (außer das Fahrzeug ist absolut verkehrsunsicher, dann lassen sie keinen mehr vom Hof fahren).

Aber alleine das Parken auf öffentlichen Parkplätzen wird zum Risiko...jede Politesse kann das sehen und anzeigen und damit gelten wieder andere Fristen. Und nach den 8 Monaten Überziehung, ja was dann passiert soll sich jeder selbst ausmalen.

War ein Fahrzeug lange stillgelegt und der TÜV ist abgelaufen, so ist die unmittelbare Fahrt zum TÜV und zur Zulassungstelle völlig legal, wenn für das Fahrzeug Versicherungsschutz (Deckungszusage mit Kennnummer der Versicherung)besteht. Dazu müssen nicht mal Kennzeichen am Fahrzeug montiert sein. Für die Zulassung und Wiederinbetriebnahme von Fahrzeugen gelten einige Sonderregeln.

Gruß Eric

H-Kennzeichen und G-Kat

Chris, Thursday, 15.11.2012, 21:18 (vor 5070 Tagen) @ Chris

Guten Abend.

Erst einmal tuts mir leid, dass ich mich jetzt erst melde.
war aber voll beschäftigt mit nem VW T4 kauf :-D
Danke für eure vielen Antworten.

Werde es so machen:
- Fahrzeug hab ich jetzt eingewintert
- Werde im Winter neue/gebrauchte Hosenrohre verbauen (Angebote willkommen!!!!)
- Dann ab zum TÜV KAT austragen und HU und H-Kennzeichen machen :-P

Danke nochmal!

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