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Abrechnung als Reparaturschaden versuchen... (Allgemein)

k27 ⌂, Kempen, Sunday, 02.12.2012, 22:33 (vor 5053 Tagen) @ Funffierunswansig

Bei einem geschätzen Schaden von 1.500 Euro ist doch alles im Lot - wo siehst Du denn die Probleme?
Bei der 70% Regelung bzgl. eines etwaigen wirtschaftlichen Totalschadens sollte es doch mit einem Wert von irgendwo um die 2.300 - 2.600 Euro passen, einen Reparaturschaden daraus zu machen. Wenn Du ihn nachweislich reparieren läßt mit Rechnung, sind sogar bis zu 120% des Wiederbeschaffungswertes möglich.

Dieser Wert sollte doch hinzubekommen sein, oder etwa nicht??!

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