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Frage "Freigängigkeit"/tausche H&R Spurverbreiterung BMW E46 (Markt: Biete und Suche)

slide, Sunday, 16.12.2012, 22:42 (vor 4848 Tagen)

Hallo zusammen,

Hab die Tage mal meine neuen Felgen drauf geschmissen.
Typ: Styling 5 V2
Maße: 8X16 et 23
Reifen: Uniroyal Rainsport 2
Reifengröße: 205/55-16
Fahrwerk: noch orginal

hier mal ein paar Bilder.

War leider schon dunkel Draußen.
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Ich bin von der Optik her sehr zufrieden. Leider ist es aber vorne am Federbein sehr eng geworden.
[image]


Meine Frage nun:
-Wie viel Platz muss, sollte zwischen Federbein und dem Rad (oder der Felge) sein?


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Da ich noch Spurverbreiterungen von meinem E46 320d hab, die ich aufgrund einer neuen Rad/-Reifenkombi nicht mehr fahren kann, biete ich die hier zum Tausch oder Verkauf an.
Es handelt sich um ein Paar H&R TRAX Spurverbreiterung (Alu) mit 40mm Verbreiterung pro Achse inklusive Schrauben (DRA System!)


Also optimal wäre ein Tausch gegen 4 Stk 20 bis 30mm Pro Achse für den E28 (eintragungsfähig)

Gruß

Tags:
Spurverbreiterung Spurplatten Freigängigkeit Federbein

Frage "Freigängigkeit"/tausche H&R Spurverbreiterung BMW E46

AHG535i ⌂, Bielefeld, Monday, 17.12.2012, 15:50 (vor 4848 Tagen) @ slide

Also Du brauchst 5mm Freigängigkeit zwischen festen Bauteilen(Deinem Federbein) und den rotierenden Teilen (der Felge bzw. dem Reifen).

Läßt sich leider nicht hunderpro erkennen auf Deinem Bild.

--
Wenn Dir einer sagt, die Zeit heilt alle Wunden, hau Ihm in die Fresse und sag es ist gleich wieder gut.

Hast du ne Literaturangabe zur "Freigängigkeit"?

slide, Tuesday, 18.12.2012, 08:31 (vor 4847 Tagen) @ AHG535i

Okay, 5mm sind es nicht ganz.

dann wäre ich allerdings mit 10mm Spurverbreiterung pro Seite auf jeden Fall auf der Sicheren Seite.

Dann schau ich mal wie es dann mit den Kotflügelkanten aussieht.

Kann ich das irgendwo online nachlesen, wie das mit der Freigängigkeit definiert ist?

Danke für deine Hilfe.

Hast du ne Literaturangabe zur "Freigängigkeit"?

AHG535i ⌂, Bielefeld, Tuesday, 18.12.2012, 10:08 (vor 4847 Tagen) @ slide

Sollte alles in der STVZO stehen. Kannst aber auch einfach mal den TÜV-Mann Deines Vertrauens fragen.

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Wenn Dir einer sagt, die Zeit heilt alle Wunden, hau Ihm in die Fresse und sag es ist gleich wieder gut.

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