Dann sollten die vielleicht ... (Allgemein)
...dazu schreiben das die in der STVO nicht zulässig sind sondern nur für Showzwecke!!!
Gruß und einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag
Axel
Hab nochmal in Ruhe nachgelesen. Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht´s doch drin, dass es im ermessen des Prüfers liegt oder nur für Showzwecke dient.
Sorry für meinen übereilten Post 