machen die normalerweise auch nicht (Allgemein)
...das stimmt alles nur teilweise!!
Der TÜV kann jederzeit eine H-Abnahme machen, ist nur fraglich, ob das StVA sowas nach ?? Monaten noch anerkennt, da sollte man also vorher fragen.
Wann ein H-Kennzeichen erteilt und das Fahrzeug zugelassen wird, liegt beim StVA oder auch beim LandesVerkehrsministerium.
Hier werden H-Zulassungen im 30.Jahr der EZ gemacht. Das heißt: EZ 30. 12. 1983, wird hier am 2.1.2013 H-zugelassen.....
Das ist eben Föderalismus!!
Viel unangenehmere Probleme gibt es inzwischen bei den Versicherungen: mein Bruder hat einen Pkw H-zugelassen: die Versicherung will Teilkasko nur bei eigener Garage versichern. Ein Einstellplatz unterm Carport auf Privatgelände reicht denen nicht!!!
Da kann man nur noch wechseln......
gruß
thomas