Änderung für Einzelabnahme nach §19 ( Eintragung 8x16 et23 ) (Allgemein)
Wiedermal am "E28 googlen"...
Ich würde gerne folgende Felgen eintragen:
- Styling 5 KreuzspeichenStyling V2 in 8x16 et23
Es ist mir klar, dass siese Felge vom 7er stammt und nie auf dem E28 verbaut wurde.
Dazu gibt es folglich keine ABE für diese Felge auf dem E28.
Somit komme ich ja um eine Einzelabnahme nach §19 StVO nicht herum.
Nun lese ich aber irgendwie unterschiedliche Sachen dazu:
- Darf nur TÜV selbst machen
-> Gegenbeispiel: http://www.dekra.de/de/1468 und http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=13665
-Kosten ein heiden Geld ca.800€ (Hessen)
-> Andere Internetforen: 40€ bis 70€
-Prüfer muss auf Teststrecke Probefahrt machen (häää???) http://www.astra-cabrio-forum.de/print.php?threadid=20389&page=1&sid=40be7641fa...
- Man benötig Festigkeitsgutachten von BMW und Bescheinigung vom Reifenhersteller, dass man auf ner 8er Felge nen 205er Reifen fahren darf.
-> In anderen Foren wird die Einzelabnahme nach §19 als "Wünsch dir was ohne Papiere" bezeichnet, ergo benötigt man gar nichts.
Mein !Tüv Rheinland! Prüfer hier sagt, dass ohne ABE gar nichts ginge...
Ich raff echt nix mehr..
Darf ich jetzt auch zur Dekra, Gtü, oder so?
kennt jemand nen fahigen TüV zwischen Koblenz und Frankfurt?
Ich will doch nicht 10X20 Zoll, sondern einfach nur so orginal wie möglich und keine TRX fahren müssen.
Gruß


