Das ist.... (Allgemein)
....nur teilweise richtig. Wenn die geeignete Prüfvorrichtung ( z.B. Rollenprüfstand ) nicht zur Verfügung steht, darf die Prüfstelle den Auftrag ablehnen.
Für das richtige Verfahren der Prüfung ist ausschließlich der Fachbetrieb/ Prüfer zuständig und verantwortlich. Der Fahrzeughalter muß vom Ablauf einer AU-Prüfung keine Kenntnis haben.