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H-Kennzeichen (Allgemein)

E28_HH ⌂, Hamburg, Tuesday, 22.07.2014, 17:45 (vor 4450 Tagen) @ slide

Also ich habe die Prüfung auch gerade absolviert.

Wie schon geschrieben geht alles, was bis zu zehn Jahre nach EZ nachzurüsten gewesen wäre. Ich habe z.B. auch die H&R Federn drin, es gibt hier ein Gutachten für die Federn aus den 80ern, also alles kein Problem.
Reifen/Felgen und Abgasanlage musste ich z.B. wieder auf Original zurückrüsten. Grundsätzlich liegt die Nachweispflicht beim Halter, sprich du musst dem Prüfer nachweisen, dass es den Umbau damals schon gab. Das ist im Zweifelsfall gar nicht so einfach. Für die weissen Blinker habe ich z.B. keinen Nachweis gehabt und auch bis jetzt nichts finden können. Sollen wohl mal von Treser gefertigt worden sein...


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