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KAW Federn 60/45 2000 km verbaut (Markt: Biete und Suche)

Morschel, BZ / DD, Friday, 26.09.2014, 18:25 (vor 4208 Tagen)

Hi,

Biete genauso jungfräuliche KAW Federn zur Tieferlegung 60/40. Von der Tiefe her für mich perfekt. Leider bekomm ich die mit dem H-Kennzeichen nicht eingetragen da ich leider kein Vergleichsgutachten für 40 mm Tieferlegungsfedern aus der Zeit 83-93 gefunden habe :(
Tausch gegen 30/30 H&R Federn (dafür hab ich ein Vergleichsgutachten) möglich. Ansonsten hätt ich gern 150 € dafür.

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

Chrys, Friday, 26.09.2014, 19:34 (vor 4208 Tagen) @ Morschel

Geh zu nem andren Prüfer!
Hab die auch drin und das KAW-Gutachten datiert glaub ich auf 1994 oder 1996 - damit war es in den ersten 10 Jahren nachrüstbar und ist zulässig fürs H. Hat sogar mein Tüv-Mann gesagt und gemeint damals gabs ja sogar Gewindefahrwerke, und selbst das würde er mir in der H-Zulassung durchgehen lassen...

VG
Chrys

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

Morschel, BZ / DD, Friday, 26.09.2014, 19:50 (vor 4208 Tagen) @ Chrys

Meiner ist leider Baujahr 83. Und mein mitgeliefertes Gutachten auch nicht so alt. Wenn du irgendwelche Gutachten aus der Zeit hast, gerne auch von einem Gewindefahrwerk würde ich mich freuen wenn du mir da weiter helfen kannst ;)

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

Marty, Friday, 26.09.2014, 20:00 (vor 4208 Tagen) @ Morschel

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Ich hatte auch die KAW Federn verbaut und mir wurde das H verwehrt, weil das Gutachten von 2008 ist. Ein anderer Prüfer hat mir aber gesagt, das es die Möglichkeit auf H gibt, wenn der Hersteller schon im Zeitraum 10Jahre nach EZ bestand und es ihm möglich gewesen wäre, das Fahrwerk zu produzieren.

Ich bin gerade dabei so eine Bestätigung von H&R zu bekommen, um mit dem Gewindefahrwerk den 2ten Anlauf zum H zu starten.

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

Morschel, BZ / DD, Friday, 26.09.2014, 20:16 (vor 4208 Tagen) @ Marty

Eben, die 10 Jahre Regel. Daher würde mir nur ein Gutachten bis einschließlich 93 helfen.
Könntest du dich bei mir melden wenn du was von H&R bekommen hast? Würde mich auch an eventuellen Unkosten beteiligen! Dafür würde ich mir sogar noch ein GW FW zulegen ;)

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

Torsten, Friday, 26.09.2014, 20:20 (vor 4208 Tagen) @ Morschel

Ich habe mit meinen neuen AP 40/30mm H-Kennzeichen bekommen, Prüfer schrieb (nach etwas Diskussion) "Zeitgenössische Tieferlegung mit modernen Komponenten" :-)

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

Morschel, BZ / DD, Friday, 26.09.2014, 20:21 (vor 4208 Tagen) @ Torsten

Wo ist der Prüfer? ;)

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

Torsten, Friday, 26.09.2014, 20:26 (vor 4208 Tagen) @ Morschel

TÜV Montabaur...

Mein GA ist von 1999...

Chrys, Tuesday, 30.09.2014, 19:05 (vor 4204 Tagen) @ Morschel

...hab eben mal nachgesehen. Gibt aber die Federn sicherlich schon länger, also müsste auch noch ein älteres Gutachten existieren. Frag doch mal bei KAW an...so leicht würd ich mich da beim TÜV nicht geschlagen geben :-D

Gutes Gelingen und falls er sagt ihm reicht ein Gutachten von 99, dann kann ich dir das gern in Kopie zukommen lassen.

VG

Chrys

P.S.: Mein Prüfer meinte sogar es wäre ihm egal ob es GENAU DIESE Federn damals gab - wenn er irgendein Gutachten irgendwelcher Tieferlegungsfedern hat welches innerhalb der 10 Jahre nach Ende der Baureihe bezieht...nur mal so als Tip, die haben da gewaltig Spielraum. Und wenn das H-Gutachten mal gemacht ist rüttelt da keiner mehr so schnell dran wennste nicht grad danach krasse Umbauten machst.

Mein GA ist von 1999...

Morschel, BZ / DD, Tuesday, 30.09.2014, 19:32 (vor 4204 Tagen) @ Chrys

Ich hab ja schon hier im Forum nach irgendeinem Gutachten in der Tiefe aus der Zeit gefragt. Und hab nur eins in 30 mm ran bekommen. KAW gibts glaub ich noch gar nicht so lange wenn ich mich recht erinnere an meine Recherche :)
Mein Prüfer wollte ja auch nur irgendein Gutachten aus der Zeit in der Tiefe plus die berühmten 10 Jahre, also bis 93. Aber Danke fürs Angebot ;)

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

ynk, Tuesday, 30.09.2014, 16:52 (vor 4204 Tagen) @ Morschel

Hallo, habe dazu auch nochmal eine frage,und zwar suche ich demnaechst auch die 30/30 oder lieber noch 40/40 Federn von HR,um noch das H-Kennzeichen zu bekommen. Alerdings finde ich diese Federn nirgends im Internet. Da gibt es nur noch 15/30er oder? Werden die anderen nicht mehr produziert oder hat jemand einen Link? Gruss, yanni

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

joman82, Wednesday, 08.10.2014, 21:29 (vor 4196 Tagen) @ Morschel

Nabend
Ich fahre ebenfalls KAW seit Anfang Jahr. Bevor ich es gekauft habe, habe ich mit
KAW das Thema H Zulassung besprochen.
Die Aussage von KAW war : Wir stellen Ihnen eine Bescheinigung aus, mit der die
H Zulassung kein Problem darstellt.
Aber ob es funktioniert kann ich nicht sagen, da ich erst in 2 Jahren zur Hzulassung kann .
Mfg

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

Eric65, Straubing, Thursday, 09.10.2014, 14:50 (vor 4195 Tagen) @ joman82

...du kannst dir diese "Bescheinigung" vorab ja schon mal geben lassen und die deinem TÜF-Prüfer zeigen. Beginnt er zu lachen, weist du, woran du bist.:-P

Also für Gewindefahrwerke, 17 Zoll Räder und extreme Tieferlegungen wird es kein "H" geben, die gab es zu E28-Zeiten nicht und folglich nicht zeitgemäß. Ich kann mich aber auch irren...;-)

Gruß Eric
(...der schon mehrere "H" legal durch den TÜV gebracht hat.)

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

Morschel, BZ / DD, Thursday, 09.10.2014, 16:10 (vor 4195 Tagen) @ Eric65

Meiner hat ja schon H und darfs gerne behalten. Im Original Gutachten zu den KAW Federn steht eine Tieferlegung von 40 mm Fahrzeughöhe was ja auch richtig ist. Mein Dekra Prüfer möchte ein Gutachten aus der Erstzulassungszeit (1983) zu Tieferlegungsfedern mit ebenfalls 40 mm Tieferlegung und die soll es damals nicht gegeben haben? Weil 40 mm extrem sind? Ich hab schon ein Vergleichsgutachen für 30 mm Federn von damals, nur eben noch für 40 mm.

KAW Federn 60/45 2000 km verbaut

Eric65, Straubing, Saturday, 11.10.2014, 18:39 (vor 4193 Tagen) @ Morschel

Na ja, in den 80ern waren 30mm schon extrem...Sportfahrwerke hatten ab Werk nur 15 - 20 mm (Siehe: M-Technik, ALPINA, etc.). Tieferlegungssätze bestehend nur aus Federn brachten es meist nur auf 25 - 30mm, waren aber fahrwerkstechnisch jedem abgestimmten Sportfahrwerk unterlegen.

Man muss sich auch im klaren darüber sein, dass das Fahrwerk eines E28 für 14Zoll Bereifung ausgelegt war und ein Großteil der Dämpfung auch auf den Reifen mit 70er Querschnitt gelegt wurde. Ein E28 535i mit den 220ern TRX 390mm (entspricht 16Zoll) läuft bei weitem nicht so komfortabel wie ein E28 528i mit 195/70 auf 14 Zoll.

Alles was über 30mm Tieferlegung ist, kam erst in den 90ern auf...bei Produktionsende 1987 hat man also nur bis 1997 die Gelegenheit, etwas passendes für "H" zu finden und es muss bis spätestens 97 ins Auto eingebaut worden sein. Viele Zubehörteilehersteller haben auch ca. 5 Jahre nach Produktionsende (also ca. 92) aufgehört, für diese Gebrauchtwagen Teile herzustellen. Für´s Nachfolgemodell Teile anzubieten war viel lukrativer.

Dass man sich natürlich jedes andere Fahrwerk mit größerer Tieferlegung ins Fahrzeug einbauen und legalisieren kann, ist natürlich etwas anderes. Nur wenn´s nicht zeitgenössisch ist, nützt einem der TÜV-Segen natürlich auch nichts, dann gibt es halt kein "H".

Viel krasser ist das Thema "H"-Prüfung bei Fahrzeugen vor und aus den 70ern, denn da waren technische Umbauten noch viel schwieriger zu legalisieren, folglich gibt es da nicht so viele Möglichkeiten. Extreme Umbauten gab es auch damals schon, man denke nur an den 02, aber Hürden und die technischen Auflagen das legalisiert zu bekommen waren enorm. Wer einen breiteren Reifen als einen 165 HR 13Zoll auf einen 02er verbauen wollte, musste die Karosserie verbreitern, gehärtete Achswellen verbauen und evtl. sogar verstärkte Schräglenker nachrüsten.

Man sollte auch nicht dem Gedankenspiel verfallen, die "H"-Prüfung mit Serienteilen anzutreten und nach Erteilung des "H" die Kiste umzubauen...wenn erstmal ein "H" drauf ist, kann man nichts mehr technisch verändern oder gar versuchen die technische Änderung eintragen zu lassen. (...wenn sie nicht zeitgenössisch ist!)
...und natürlich wird alle zwei Jahre bei der Hauptuntersuchung geprüft, ob das Fahrzeug noch technisch einwandfrei ist und noch den Kriterien für "H" entspricht, also Zustandsnote mindestens eine 3 ist. Das "H" kann einem durchaus wieder aberkannt werden...spätestens, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist oder dem Zustand bei der "H"-Prüfung nicht mehr entspricht.

Hier im Forum gibt es bereits etliche Fahrzeuge, die das "H" bereits haben. Zu denken sollte einem geben, dass dies fast alles Fahrzeuge sind, die dem Originalzustand entsprechen. Man kann den TÜV übrigens durchaus vorab konsultieren, wenn man Zweifel hat, ob das eigene Fahrzeug "H" tauglich ist, nur die Prüfung selbst kann man erst mit vollendeten 30 Jahren nach EZ antreten.

Gruß Eric

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