Na ja, in den 80ern waren 30mm schon extrem...Sportfahrwerke hatten ab Werk nur 15 - 20 mm (Siehe: M-Technik, ALPINA, etc.). Tieferlegungssätze bestehend nur aus Federn brachten es meist nur auf 25 - 30mm, waren aber fahrwerkstechnisch jedem abgestimmten Sportfahrwerk unterlegen.
Man muss sich auch im klaren darüber sein, dass das Fahrwerk eines E28 für 14Zoll Bereifung ausgelegt war und ein Großteil der Dämpfung auch auf den Reifen mit 70er Querschnitt gelegt wurde. Ein E28 535i mit den 220ern TRX 390mm (entspricht 16Zoll) läuft bei weitem nicht so komfortabel wie ein E28 528i mit 195/70 auf 14 Zoll.
Alles was über 30mm Tieferlegung ist, kam erst in den 90ern auf...bei Produktionsende 1987 hat man also nur bis 1997 die Gelegenheit, etwas passendes für "H" zu finden und es muss bis spätestens 97 ins Auto eingebaut worden sein. Viele Zubehörteilehersteller haben auch ca. 5 Jahre nach Produktionsende (also ca. 92) aufgehört, für diese Gebrauchtwagen Teile herzustellen. Für´s Nachfolgemodell Teile anzubieten war viel lukrativer.
Dass man sich natürlich jedes andere Fahrwerk mit größerer Tieferlegung ins Fahrzeug einbauen und legalisieren kann, ist natürlich etwas anderes. Nur wenn´s nicht zeitgenössisch ist, nützt einem der TÜV-Segen natürlich auch nichts, dann gibt es halt kein "H".
Viel krasser ist das Thema "H"-Prüfung bei Fahrzeugen vor und aus den 70ern, denn da waren technische Umbauten noch viel schwieriger zu legalisieren, folglich gibt es da nicht so viele Möglichkeiten. Extreme Umbauten gab es auch damals schon, man denke nur an den 02, aber Hürden und die technischen Auflagen das legalisiert zu bekommen waren enorm. Wer einen breiteren Reifen als einen 165 HR 13Zoll auf einen 02er verbauen wollte, musste die Karosserie verbreitern, gehärtete Achswellen verbauen und evtl. sogar verstärkte Schräglenker nachrüsten.
Man sollte auch nicht dem Gedankenspiel verfallen, die "H"-Prüfung mit Serienteilen anzutreten und nach Erteilung des "H" die Kiste umzubauen...wenn erstmal ein "H" drauf ist, kann man nichts mehr technisch verändern oder gar versuchen die technische Änderung eintragen zu lassen. (...wenn sie nicht zeitgenössisch ist!)
...und natürlich wird alle zwei Jahre bei der Hauptuntersuchung geprüft, ob das Fahrzeug noch technisch einwandfrei ist und noch den Kriterien für "H" entspricht, also Zustandsnote mindestens eine 3 ist. Das "H" kann einem durchaus wieder aberkannt werden...spätestens, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist oder dem Zustand bei der "H"-Prüfung nicht mehr entspricht.
Hier im Forum gibt es bereits etliche Fahrzeuge, die das "H" bereits haben. Zu denken sollte einem geben, dass dies fast alles Fahrzeuge sind, die dem Originalzustand entsprechen. Man kann den TÜV übrigens durchaus vorab konsultieren, wenn man Zweifel hat, ob das eigene Fahrzeug "H" tauglich ist, nur die Prüfung selbst kann man erst mit vollendeten 30 Jahren nach EZ antreten.
Gruß Eric