H-Zulassung mit 17" felgen (Allgemein)
hi
hat einer hier aus dem Forum vielleicht es geschafft einen e28, mit 17"Felgen, als (mit) H-Zulassung durch zubekommen.
lg
ali
v8fahrer, 42781 haan, Thursday, 09.04.2015, 13:29 (vor 4189 Tagen)
hi
hat einer hier aus dem Forum vielleicht es geschafft einen e28, mit 17"Felgen, als (mit) H-Zulassung durch zubekommen.
lg
ali
63er_matthias, Thursday, 09.04.2015, 15:30 (vor 4188 Tagen) @ v8fahrer
hi
hat einer hier aus dem Forum vielleicht es geschafft einen e28, mit 17"Felgen, als (mit) H-Zulassung durch zubekommen.
lg
ali
Noch nicht! Aber ...
Ich hatte diese Kombination hier vor eintragen zu lassen:
z.B. vom 7er E32 aus Bauzeit 1986–1992
Styling 5 Kreuzspeichen-Verbundrad
8x17, ET 20, 235/45R17 
Nach Vorgespräch hat man mir die Eintragung zugesichert.
Habe allerdings noch bis 2017 Zeit genug darüber nachzudenken.
Aber: Wie es immer so läuft im Leben: Bevor du loslegst, besser mit deinem örtlich zuständigen TÜV-Mann/Frau sprechen.
Anbei noch ein Auszug aus dem
TÜV-Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen bei Oldtimer-Fahrzeugen:
Reifen/Räder
Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, Werksfreigebene Umrüstungen, Reifengröße maximal 'zwei Nummern' breiter als am Original. Umrüstungen, die nachweislich (!) bereits vor 20 Jahren vorschriftsmäßig ausgeführt wurden. Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp vorgesehenen Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen wurden. Umbereifung von Diagonal-auf Radial-Reifen ist möglich Unterschiedliche Reifengrößen hinten und vorne nur dann, wenn ab Werk vorgesehen
Fahrwerk
Nur Original-Fahrwerk. Keine Höher- oder Tieferlegung (wenn nicht damals schon als legales Zubehör angeboten).
Keine Verstell-Achsen. Nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (ggf. härtere Dämpfer erlaubt, aber nur mit
gleichen Anbaumaßen)
Eric65, Straubing, Friday, 10.04.2015, 11:20 (vor 4188 Tagen) @ 63er_matthias
Hallo zusammen,
...nach meinen Erfahrungen (bereits mehrere "H") ist 17" am E28 NICHT "H"-fähig. Sagte mir auch der zuständige Prüfer, der wirklich Ahnung von Oldtimern hatte, er fuhr selber mal einen E28.
Man muss hier sehr genau unterscheiden, was "eintragungsfähig" und "H-fähig" ist. Nur weil man es auf einem 30 Jahre alten Fzg eingetragen, also vom Gesetzgeber durch die Abnahme beim TÜV legalisiert bekommen hat, bekommt man noch lange kein "H"-Kennzeichen und die dazu notwendige "H"-Abnahme. Der Anforderungskatalog beschreibt ausführlich, was möglich ist. Hier ist auch nur von breiter die Rede, nicht vom Reifen/Felgendurchmesser grob abweichend. Werksbereifung beim E28 war 175 oder 195/70 in 14 Zoll, metrische TRX ausgenommen und auch M5 mit 16"! Der Zubehörhandel bot 16" an, damit gab/gibt es keine Probleme beim "H".
Übrigens sind auch alle Gewindefahrwerke nicht "H"-fähig. Gab es beim E28 nicht und die ersten Gewindefahrwerke waren aus E34 Teilen gefrickelt, legal eintragungsfähig für E28 auch erst die letzten paar Jahre. Also absolut nicht "H"-fähig! Wer sowas hat und das "H" bekommt, hat es nicht legal. Man kann sich das erschwindeln...nur wer mit sowas in die Fänge der Justiz gerät, dem Gnade Gott. Steuerhinterziehung ist dann das geringste Problem, die erloschene Betriebserlaubnis ("H" bekommt eine andere Typschlüsselnummer) und der fragliche Versicherungsschutz das größere Problem. Das kann eine bürgerliche Existenz ruinieren...
Gruß Eric
M54B30, NRW, Friday, 10.04.2015, 11:28 (vor 4188 Tagen) @ Eric65
Frag doch mal den User Marty. Er hat seinen E28 mit Gewindefahrwerk und Alufelgen erfolgreich über die H-Prüfung bekommen. Vielleicht kann er was dazu schreiben.
--
Einmal E28, immer E28
Heiner, HU / DA, Friday, 10.04.2015, 12:23 (vor 4188 Tagen) @ Eric65
bearbeitet von Heiner, Friday, 10.04.2015, 12:36
Moin,
hier ein Auszug aus dem aktuellen Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern des TÜV SÜD:
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung ... erfolgt sind oder hätten erfolgen können ... sind zulässig."
Anforderungskatalog
Oktober 2011 trat ein neuer Anforderungskatalog in Kraft - siehe hier :
"Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden."
Habe letzte Woche bei einem '85er E23 mit 17" ALPINAs H-Abnahme absolviert - die Räder wurden um 1987 mit dem B11 vorgestellt, somit hätte die Änderung zweifelsohne innerhalb der genannten 10-Jahres Frist erfolgen können (zeitgenössisch).
Der gute Mann vom TÜV Süd ist nach deren Maßstäben sogenannter ClassiC Experte und macht das auch nicht seit gestern - denke nicht, daß er hier vorsätzlich unzulässige Abnahmen durchführt.
Von daher gehe ich davon aus, daß dies beim E28 mit entsprechenden Rädern aus diesem Zeitraum ebenfalls möglich sein sollte.
Aber wie so oft bei H-Abnahmen bleibt wohl immer auch etwas Ermessensspielraum für den jeweiligen Prüfer - trotz der Bemühung einer bundesweit einheitlichen Regelung.
Viele Grüße,
HL
Hallo zusammen,
...nach meinen Erfahrungen (bereits mehrere "H") ist 17" am E28 NICHT "H"-fähig. Sagte mir auch der zuständige Prüfer, der wirklich Ahnung von Oldtimern hatte, er fuhr selber mal einen E28.
Man muss hier sehr genau unterscheiden, was "eintragungsfähig" und "H-fähig" ist. Nur weil man es auf einem 30 Jahre alten Fzg eingetragen, also vom Gesetzgeber durch die Abnahme beim TÜV legalisiert bekommen hat, bekommt man noch lange kein "H"-Kennzeichen und die dazu notwendige "H"-Abnahme. Der Anforderungskatalog beschreibt ausführlich, was möglich ist. Hier ist auch nur von breiter die Rede, nicht vom Reifen/Felgendurchmesser grob abweichend. Werksbereifung beim E28 war 175 oder 195/70 in 14 Zoll, metrische TRX ausgenommen und auch M5 mit 16"! Der Zubehörhandel bot 16" an, damit gab/gibt es keine Probleme beim "H".
Übrigens sind auch alle Gewindefahrwerke nicht "H"-fähig. Gab es beim E28 nicht und die ersten Gewindefahrwerke waren aus E34 Teilen gefrickelt, legal eintragungsfähig für E28 auch erst die letzten paar Jahre. Also absolut nicht "H"-fähig! Wer sowas hat und das "H" bekommt, hat es nicht legal. Man kann sich das erschwindeln...nur wer mit sowas in die Fänge der Justiz gerät, dem Gnade Gott. Steuerhinterziehung ist dann das geringste Problem, die erloschene Betriebserlaubnis ("H" bekommt eine andere Typschlüsselnummer) und der fragliche Versicherungsschutz das größere Problem. Das kann eine bürgerliche Existenz ruinieren...
Gruß Eric
--
M.S., Straubing-Bogen, Friday, 10.04.2015, 15:51 (vor 4187 Tagen) @ Heiner
Passt doch, war ja kein E28, sondern ein E23.
Kleiner Unterschied, oder?
Und so eine 8,5x17 ET12/ET14 Felge vom E32 geht ja auch problemlos auf die E28 Vorderachse... gell?
Längst probiert... geht nur mit Verbreiterungen und auch dann nicht mit der dafür vorgesehenen Bereifung. Es geht satt an.
Heiner, HU / DA, Friday, 10.04.2015, 23:39 (vor 4187 Tagen) @ M.S.
bearbeitet von Heiner, Saturday, 11.04.2015, 00:22
Moin,
ah so - vielen Dank für die Aufklärung! Und die ganzen Jahre dachte ich stets, warum hab ich nur soviel Platz im Auto? Weil ich dann wohl grad im 7er saß - jetzt verstehe ich endlich! War wirklich der Auffassung ist das Selbe wie ein E28...
Im Ernst - von 17" ALPINAs auf dem E28 war gar nicht die Rede? Es ging lediglich darum, ob 17" beim E28 generell H-fähig sind. Und da diese Größe weder bei E23 noch E28 werkseitig verbaut war, kann man das schon vergleichen.
Zudem schrieb ich ja extra "... E28 mit entsprechenden Rädern aus diesem Zeitraum", d.h. die Räder per se sollten schon passen - das hat wohl jeder verstanden... dachte ich zumindest.
Es ging mir nur darum, auf die Regelung mit der 10-Jahres Frist hinzuweisen.
Noch was zum Probieren: wenn ich problemlos 17" ALPINAs auf dem E28 fahren möchte, nehme ich die 8x17 ET 19 (mit für den E28 korrekten Reifengröße). Sind natürlich selten, aber passen dafür prima und sehen klasse aus (und obendrein auch noch H-fähig :)
Gruß und gute Nacht,
HL
Passt doch, war ja kein E28, sondern ein E23.
Kleiner Unterschied, oder?
Und so eine 8,5x17 ET12/ET14 Felge vom E32 geht ja auch problemlos auf die E28 Vorderachse... gell?
Längst probiert... geht nur mit Verbreiterungen und auch dann nicht mit der dafür vorgesehenen Bereifung. Es geht satt an.
M.S., Straubing-Bogen, Saturday, 11.04.2015, 11:16 (vor 4187 Tagen) @ Heiner
bearbeitet von M.S., Saturday, 11.04.2015, 11:30
Warum zitierst du erst das hier...
"Habe letzte Woche bei einem '85er E23 mit 17" ALPINAs H-Abnahme absolviert - die Räder wurden um 1987 mit dem B11 vorgestellt, somit hätte die Änderung zweifelsohne innerhalb der genannten 10-Jahres Frist erfolgen können (zeitgenössisch)."
... und bringst damit den E32 B11 mit werksmäßigen 8,5 und 9,5 Felgen ins Spiel, die natürlich nicht so ohne weiteres auf dem E28 passen...
... und dann springt man auf 8J17ET19 Felgen???
Hmmmm?
Sowas von gschlampert... sorry, der Nächste glaubt den Müll und steht dann wieder heulend vor dem Prüfer wegen dem H.
Und wie du selbst schon mal 2011 geschrieben hast:
Keine Freigabe auf dem E24 und E28 seitens Alpina!
http://e28-forum.lewonze.de/forum/index.php?id=240564
Nur weil es 2011 gelungen ist, ohne Freigabe diese Felgen auf einem E24 einzutragen, war das 10 Jahre nach Produktionsende des E28 nicht so! Da musst du erst den Nachweis führen, dass es möglich gewesen wäre... und damals hätte Alpina diese Freigabe auch nicht gegeben.
Wenn du diese Felgen bereits 1997 eingetragen gehabt hättest, DANN könnte dieser eine E28 damit legal das H erreichen! Denn ohne Freigabe seitens Alpina ist das 1997 nicht möglich gewesen.
So, Ende... dann viel Spaß beim Ausheulen beim nächsten H!
Heiner, HU / DA, Saturday, 11.04.2015, 15:05 (vor 4186 Tagen) @ M.S.
Moin,
schade, wir scheinen hier ein bissl aneinander vorbei zu reden. Ich kann mich nur nochmal wiederholen - aber klarer als bereits im letzten Beitrag kann man es eigentlich gar nicht mehr formulieren? Ich bemühe mich doch ein letztes Mal:
Eric schrieb nach seiner Erfahrung ist 17" am E28 NICHT H-fähig - da meinte ich lediglich dazu 'sehe ich anders'. Weil das in meinen Augen eine zu allgemeine Aussage ist.
Es ging wie der Titel des Thread-Starters ja schon sagte darum, ob 17" beim E28 generell H-fähig ist. Ich habe den Vergleich mit dem E23 bemüht und ihn damit in's Spiel gebracht, da er wie der E28 keine 17" Felgen ab Werk hatte - ich habe nie den E23 mit dem E28 gleichgesetzt oder was von den ALPINA B11 Felgen auf dem E28 geschrieben? Aber es sind doch bei beiden Baureihen ganz ähnliche Voraussetzungen bzgl. eben der 17" Frage allgemein.
Also bitte einfach mal in Ruhe lesen was ich denn tatsächlich geschrieben habe, nicht irgendwas dazu erfinden oder reininterpretieren - dann sollte der Punkt jetzt wirklich klar sein.
Geschlampert und Müll ist was anderes, ich verwende nicht solche Wertungen und abfälligen Kommentare. Kannte ich bis jetzt auch von Deinen bisherigen, immer recht sachlichen und fundierten Beiträgen nicht - verwundert und betrübt mich doch sehr :(
Die 8x17 habe ich abschließend mit dem Hinweis gebracht, daß sie ohne große Umbauten am E28 fahrbar sind. Kein Sprung, sondern ein direkter Bezug auf Deine Ausführungen bzgl. der 8,5er auf der E28 Vorderachse.
Das sollte eine HILFE für die sein, die es interessiert - dachte das wäre auch der Sinn des Forums. Eben weil ich von der 8,5er beim E28 nie was gesagt habe, sondern hier die 8er verwenden würde.
Keine Hersteller-Freigabe einer Felge für ein bestimmtes Fzg-Modell heißt doch nicht zwingend, daß es unmöglich ist/war, diese dann legal auf selbigem Modell auch zu fahren? Mitunter dann halt ein bissl (kosten-)aufwendiger, aber diese Möglichkeit bestand auch schon vor 1997... und war damals zum Teil sogar erheblich einfacher als heute.
Wie die anderen schon schrieben: das Einfachste ist kurz mit dem Prüfer vorher abklären, was bzgl. H-Abnahme machbar ist - so gibt es keine Überraschungen. Ich habe bei der H-Abnahme jedenfalls noch nie "Ausheulen" müssen.
In diesem Sinne - allen ein entspanntes Wochenende,
HL
--
M.S., Straubing-Bogen, Saturday, 11.04.2015, 19:56 (vor 4186 Tagen) @ Heiner
bearbeitet von M.S., Saturday, 11.04.2015, 20:06
Ok, das hört sich schon wesentlich besser an.
Eric und ich sind sehr oft beim TÜV, manchmal tagelang in der Vorbereitung für ein Projekt. Da sitzt man dann beim TÜV und wartet auf die Papiere und guckt sich halt so an, was da so alles läuft. Muss nicht BMW sein, es ist interessant was da so alles abgeht. Und da die Prüfer uns ziemlich gut kennen, ratscht man gerne... die Prüfer sind interessiert was so alles in der Firma abgeht, wir was bei denen so am Tag abgeht.
Während man da so auf das "H" wartet und ratscht, kriegt man halt live einige Sachen mit, wie die TÜVer manche Sachen sehen. Und wir möchten natürlich auch die Grenzen wissen. Uns interessieren auch Themen wie Fahrwerk, Räder, Reifen, Karosserieumbauten usw. wie das später mal rüberkommt beim H.
Es wurde ganz klar gesagt, 17" kriegt man nicht durch. Eine Nummer mehr geht, 16" sind kein Problem und mit Klassikern wie BBS RS und ähnlich zeitnahem Material gibt es keine Probleme. Auch nicht mit bestimmten Federn und Dämpfern... solange zeitnah vertrieben.
Man kriegt zwar heute eine Eintragung, aber wenn die Herstelldaten nicht passen, klappt das einfach nicht beim H. Der E34 ist zwar der direkte Nachfolger und passt perfekt in diese 10 Jahres Frist, auch der E39 würde noch reinpassen, aber die Gutachten schließen den E28 ausdrücklich aus. Nicht weil es technisch nicht ginge, aber man hat da einen Bruch ausgeführt. Und dieser Bruch kostet heute einige Aufwände beim H.
Was mich hier im Forum immer wieder auf die Palme bringt, ist: viele Fakten werden unvollständig oder leicht verfälscht wiedergegeben. Allein, wenn ein paar Kleinigkeiten falsch sind oder fehlen, kann so eine Abnahme total daneben laufen. Da stehen dann wirklich schöne Autos auf dem Hof und schaffen die Abnahme nicht. Das meinte ich mit heulen. Die sind fertig mit der Welt, wenn der Prüfer sagt... "is nich." Und das haben wir schon öfter gesehen...
Es sind schon so viele dort gewesen, wo es hieß: im Forum da und da wurde gesagt, dass das so und so ginge, der eine hätte das schon drin und soweiter. Dann kommt der harte Boden der Tatsachen. Krass, da gehen happige Summen übern Jordan.
Hier wurde pauschal der Eindruck erweckt, man könne 17" auf dem E28 völlig problemlos montieren und das H bekommen. Dem ist nicht so. Mit dem richtigen Material und guter Vorbereitung kann man es aber hinkriegen. Wenn man diese 8J17ET19 Felgen sauber aufbereitet mit Daten, Festigkeiten, Traglasten usw. alles diese Daten beibringt, dann kann man sowas reinkriegen. Mit sauberer Vorbereitung sogar nicht als Einzelstück, sondern flächendeckend.
63er_matthias, Tuesday, 14.04.2015, 11:40 (vor 4184 Tagen) @ M.S.
Hallo Gemeinde.
Ich habe soeben ein ca. 20-minütiges Telefonat mit meinem TÜV-Nord-Mann geführt zwecks Vorbereitung 17" auf H-Abnahme.
(Ich spreche hier nur für MEIN Vorhaben und nicht pauschal für alle 17"-Eintragungen)
Weil ich eine BMW-Felge vom E32 verwenden möchte liegen erst einmal alle Zahlen wie Traglast, Festigkeiten etc. vom Hersteller vor und er hat darauf Zugriff. Worüber wir, wenn die Zeit gekommen ist, sprechen müssen, sind die Reifenbreiten und die Radabdeckungen. Er empfiehlt hier die Radlaufaufsätze vom M5, weil zeitgemäß und unauffällig. Auf der 8J17 ET20-Felge empfiehlt er einen etwas schmaleren Reifen. Um die Abklärung, welche Breite technisch machbar ist, kümmert er sich. (Da ich aber keine Maximalbreite will, ist das lösbar) Klasse oder!
Und eventuell, der Freigängigkeit wegen, ein Bördeln der Radhausinnenkanten, wenn noch eine zeitgenössische Absenkung des Fahrwerks geplant sein sollte. (Bei mehr als 20 mm sieht er allerdings ein H-Problem) Nach dem momentan aktuellen H-Anforderungskatalog, wird er die H-Abnahme problemlos vornehmen.
Man sieht also, etwas Arbeit ist es schon, so eine Eintragung vorzubereiten. Wenn man aber keinen tiefstgelegten "Asphaltkratzer"
vorführt und sich ein wenig Gedanken gemacht hat, welchen (nicht nur finanziell vorteilhaften) Hintergrund das H-Kennzeichen wirklich hat, ist im Dialog mit dem TÜV ein solches Vorhaben schon zu meistern. 
In diesem Sinne: Jedem das Seine ... immer schön fröhlich bleiben und nicht zuviel aufeinander herumhacken. 