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Wie so oft eine blöde Frage von dir.da krichst no answer (Allgemein)

kiefer, 66386 St. Ingbert/öfters auch Westerwald, Thursday, 16.04.2015, 11:41 (vor 4182 Tagen) @ Dennis-Marc

Hi

oh weh, Du hast auch ein Schimpfwort dafür benutzt :-( , das macht mich traurig.
Moment, Wiki...
:-D
(im obigen Beitrag hatte ich leider die Smilies kpl vergessen)

So, nein, ich brauche offziell 2 KZK, wenn ich im Anschluss nochmals Probefahrten machen möchte. Die Fahrt zum TÜV und die Fahrt zurück gehen über ein Kennzeichen, alles danach benötigt noch ein weiteres (per Definition). Ob und wie das gehandhabt wird oder werden kann im Einzelfall weiss ich (noch) nicht.
Diese Info habe ich zuerst im Netz aufgefischt, und dann von der örtlichen Zulassungsstelle nochmals bestätigt bekommen.
Die rote Nr, die ich bisweilen nutzen konnte, gibt es nicht mehr wegen Ruhestand des Bekannten :-(

Naja, mal schauen, ob der e30 die Prüfung auch besteht... wenn nicht, brauche ich nach Instandsetzung wohl nochmals ein KZK.

Viel Spaß mit der Spange

Gruß
Stefan


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