...Ahk gesucht.... (Allgemein)
moin,
bei dem erwähnten Unfall wurde natürlich auch die Ahk geschrottet, ich brauche also eine "neue".......
Wenn sie irgendwo auf dem Weg von KA nach HB "liegt", könnte ich sie sogar abholen....
gruß
thomas
moin,
bei dem erwähnten Unfall wurde natürlich auch die Ahk geschrottet, ich brauche also eine "neue".......
Wenn sie irgendwo auf dem Weg von KA nach HB "liegt", könnte ich sie sogar abholen....
gruß
thomas
Das ist doch nur ein Katzensprung für Dich und super günstig, finde ich.
Dass das Typenschild fehlt, sollte für Dich ja kein Problem sein, kannst ja von Deiner alten AHK nehmen.
http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/bmw-5er-e28-anhaengerkupplung-/400904705-223...
...na ja, so einfach ist das mit dem Typenschild nicht.....
Diese Ahk sieht wesentlich anders aus als meine.
Für die Neueintragung muß ich ja auch eine Anbauanleitung vorlegen, da sieht man die Unterschiede dann schon sofort.
Wenn bei mir was eingetragen wäre, wäre es egal, da würde ich auch ohne("abgefallenes") Typenschild anbauen....
gruß
thomas
Eine Ahk braucht doch nicht mehr Eingetragen werden solange ein Typenschild vorhanden ist.
....bei neuen Autos schon, es muß nämlich ein Typenschild mit e-Nummer sein.
Das dürfte bei einer gebrauchten kaum so sein.....
thomas
Ich dacht wir Reden vom e28.
da haben die Ahk eine Plakette
mit einem Typ - Prüfzeichen eine Welle dann M und dann die Nummer sowie weitere Angaben.
Auf dem Kugelkopf ist meistens auch das Prüfzeichen eingeschlagen.
Da gibt es keine Probleme mit und wird auch Anstandslos von den jeweiligen Prüfer Axzeptiert.
Also Ranbauen und gut ist es.
....alle sicherheitsrelevanten Anbauteile müssen eine ABE haben. Dann haben sie eine e-Nr und dann müssen sie nicht eingetragen werden.
Ahk für den e28 haben normalerweise keine ABE(weil alt), daher keine eNr und sind eintragungspflichtig, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Steht übrigens auch in der Anbauanleitung, die ja nach wie vor gilt!
Das gilt ebenso für Lenkräder, Felgen, auch für original BMW-Felgen(Styling), wenn sie nicht 14" sind.....
Ich weiß, daß da oft nicht geprüft oder ein Auge zugedrückt wird, aber ich gehöre zu den Leuten, die mit sowas kein Glück haben.....
gruß
thomas
Dann habe ich immer Glück wohl gehabt obwohl ich immer bei der Überprüfung dabei war.
Mir wurde immer gesagt das die Ahk ( bei mir eine Abnehmbare)nicht mehr Eingetragen wird solange eine Nr. bzw Typenschild vorhanden ist.Soll wohl so seit 2002 sein.
Das Gleiche bei der Verspoilerung.
Außer für das Sportlenkrad und der Supersprinntanlage mußte ich die ABE dabei haben.
Bei der H-Abnahme vor 2 Jahren wurde alles notiert wie der Zustand sowie die Anbauteile und Sonderausstattung.
Damit war dann alles Erledigt mit der H -Abnahme.
Felgen mußten immer Eingetragen sein so wie bei mir von 14 -16 Zoll.
Was für eine Anbauanleitung Ahk brauchst du,da ich Verschiedene habe.
Mfg
Das gilt ebenso für Lenkräder, Felgen, auch für original BMW-Felgen(Styling), wenn sie nicht 14" sind.....
Das hat mit der Größe nichts zu tun. Alles, was von BMW keine Freigabe für den E28 oder keine ABE hat, muss eingetragen werden - auch andere 14´´ Räder.
Ich wollte beim E34 mal eine AHK eintragen lassen, da wurde mir beim TÜV gesagt, wenn Daten wie Anhägelast im Fzg. Schein bereits eingetragen sind, ist keine weitere Eintragung nötig. Ich denke wenn in deinem Fahrzeugschein eine Anhängelast steht, sollte das genügen. Eine AHK ab Werk war ja auch nicht extra in den Papieren aufgeführt.
....es bringt ja nix, wenn wir hier weiter diskutieren....und ich bin zu faul, die §§ inm der StVZO rauszusuchen.....
Ich muß zum TÜV, da werde ich sehen, was der sagt...
@Frank: ich habe noch keine Ahk, suche ja noch, wenn´s geht, abnehmbar...falls ich eine Anleitung brauche, mail ich Dir
gruß
thomas
...vllt kannst Du mal abgleichen, ob eine Westfalia 303052 für mein Auto geht und welche "Leistungsdaten" die hat...ist zwar starr, aber das ist die hier bei mir "um die Ecke"....
danke
gruß
thomas
die Westfalia 303 052 ist die ältere und unterscheidet sich von der 303 020/28 eigentlich nur dadurch, daß der 525eta hier(in der 052) als Fahrzeugtyp extra aufgeführt ist. In der 020/28 ist nur von 525 und 525A die Rede.
gruß
thomas
Die Werte die ein Fahrzeughersteller angibt für die zulässige gebremste Anhängelast sagt doch nur was über den Wagen aus. Jede AHK hat einen D-Wert in KN, aus diesem D-Wert lässt sich in Relation mit der maximal zulässigen Masse des KFZ's die gebremste maximale Masse des Anhängers errechnen.
(1000 x max. zul. Gewicht Zugfahrzeug x D-Wert)/(9,81 x max. zu. Gesamtgewicht-1000
x D-Wert)
Bei Fahrzeugen die einer europäischen Gesamtabnahme entsprechen, sind diese Werte allesamt in der Homologation abgenommen und festgelegt und müssen von daher nicht eingetragen werden.
Bei älteren Fahrzeugen allerdings schon, soweit zu der Sachlage hier bei uns in Luxemburg (ich weiss
wir haben schon mal merkwürdige Ansichten von Zeit zu Zeit
)
Ich bin gerade dabei mein AHK auszubauen und ist eine abnehmbare AHK in TOP Zustand ohne Rost!
...leider: nachdem erst garkeine Angebote kamen, könnte ich jetzt einen Laden aufmachen....
gruß
thomas