....so, ...also.... (Allgemein)
Die Werte die ein Fahrzeughersteller angibt für die zulässige gebremste Anhängelast sagt doch nur was über den Wagen aus. Jede AHK hat einen D-Wert in KN, aus diesem D-Wert lässt sich in Relation mit der maximal zulässigen Masse des KFZ's die gebremste maximale Masse des Anhängers errechnen.
(1000 x max. zul. Gewicht Zugfahrzeug x D-Wert)/(9,81 x max. zu. Gesamtgewicht-1000
x D-Wert)
Bei Fahrzeugen die einer europäischen Gesamtabnahme entsprechen, sind diese Werte allesamt in der Homologation abgenommen und festgelegt und müssen von daher nicht eingetragen werden.
Bei älteren Fahrzeugen allerdings schon, soweit zu der Sachlage hier bei uns in Luxemburg (ich weiss
wir haben schon mal merkwürdige Ansichten von Zeit zu Zeit
)