Erfolgreiche H-Zulassung! :-) (Allgemein)
Glückwunsch! 
Bei mir war es im Oktober 2015 soweit, wenn auch auf Umwegen. Man sollte darauf achten, daß im Gutachten folgendes drinsteht:
"Das Gutachten wurde nach Nr. 1 a) der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern erstellt. Das Fahrzeug ist zugelassen."
Bei mir fehlte dieser Zusatz im ersten Gutachten und die Zulassungsstelle hat sich wegen dieses Formfehlers quergestellt.
Gruß,
Wilhelm