Die Euro 2 Aktion E12 und E28 IG für den Eta   |   Online-ETK   |   Online-ETK (modern)
Bild des Tages

Coole Leuchten vs. StVZO (Allgemein)

ExilHamburger, Friday, 16.01.2004, 19:59 (vor 8302 Tagen)

Moin Leute!

In den Wurfsendungen des Teile- und Zubehörhandel tauchen in schönster Regelmäßigkeit diverse Lampen, Lämpchen und Neonröhren auf deren Preise mit kleinen Fußnoten versehen sind. Dort Heißt es dann: "Im Bereich der StVZO nicht zulässig. Frage: nur im Innenraum bzw. unter dem Unterboden oder überall?

Konkret: wäre es als Kofferraumbeleuchtung legal, da es nicht den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer stört?

Um bei "stören" zu bleiben: mich stört, dass die Kofferraumbeleuchtung im Deckel nur etwa 1/3 des Kofferraumes ausleuchtet und der Rest der großen E28-Höhle bleibt im Dunkel liegen. Weiterhin ist die Originalbeleuchtung immer mal wieder für Störungen gut, erst neulich schlug ich den Kofferraumdeckel zu und prompt knallte die Sicherung durch. Die Batterie wurde auch schon einmal von der Deckelfunzel leergenuckelt.

Worauf ich hinaus will: wäre derartige Lampen als (zusätzliche) Kofferraumbeleuchtung legal?

Es werde Licht,

Burkhard



gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum