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Kosten für §21 und H Abnahme (Allgemein)

Dennis-Marc, München, Monday, 21.06.2021, 03:44 (vor 1012 Tagen) @ E28Robert

Hallo ,

kann evtl. jmd etwas zu den Kosten für H- und Vollabnahme sagen ?
Bei der KÜS waren da 600€ im Gespräch, kommt mir spontan etwas viel vor.

Interessanter Text "Es gibt eine Gebührenordnung für Ausnahmegenehmigungen, die den Behörden einen sehr weiten Spielraum lässt. Zwischen 10 und 500 € können theoretisch für eine einzelne Genehmigung verlangt werden."
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/import-und-zulassung/pa...

Also mein Bolide war vor mir auch 16 Jahre still gelegt, an solche kosten kann ich mich aber nicht erinnern. Ich weiß noch das ich eine "unbedenklichkeitsbescheinigung" hätte brauchen müssen.... um den anzumelden. Ich wusste das, bin dann aber auf blöd erstmal ohne zur Zulassungsstelle. Die Sachbearbeiterin hat dann einfach Fix in dem Landkreis angerufen, wo das Auto zuletzt angemeldet war, Frahgestellnummer durchgegeben und gut ist.

Kann sein das mein Text gar nicht zur Frage passt :-) Weil von Vollabnahme und den imensen kosten weiß ich nichts mehr. Ich hatte bei Auto kauf nur Tüv und AU neu und den alten Fahrzeugbrief.


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