Sind nachträglich angebaute M-Spoiler eintragepflichtig? k.T (Allgemein)
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Als Antwort auf: Sind nachträglich angebaute M-Spoiler eintragepflichtig? k.T von Lukas 525i,535iA am 01. Februar 2004 12:31:16:
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Als Antwort auf: Sind nachträglich angebaute M-Spoiler eintragepflichtig? k.T von Lukas 525i,535iA am 01. Februar 2004 12:31:16:
...wenn sie original sind,haben sie eine ABE-Nummer und somit nicht unbedingt....
Wobei der "schlaue" Herr beim Memminger Tüv mich schon fragte:"Sind die eingetragen?"...zuerst machte er ein wenig mecker,bis ich ihm dann erklärte ,das dieses Fahrzeug (M-535) so vom Werk geliefert wurde...
Er fand auch keine Eintragung und verwies dann nach langer Diskussion auf die ABE Nummer.....lauter Schnarcher diese Prüfer...
Gruß
Ralf
Als Antwort auf: Re: - Vorne oder hinten?? von FJB am 01. Februar 2004 13:19:22:
Vorn und hinten. Momentan sind die Spoiler dran, wo die Stoßstange noch drüber kommt. Praktisch die "Untenrum-Spoiler".
Habe aber M-Stoßstangen rumfliegen (wo die Stoßstange sich hinter dem Plastik versteckt) und möchte die vorn und hinten verbauen, Seitenschweller waren schon dran.
Als Antwort auf: Re: Sind nachträglich angebaute M-Spoiler eintragepflichtig? k.T von Schumi am 01. Februar 2004 13:58:39:
...wenn sie original sind,haben sie eine ABE-Nummer und somit nicht unbedingt....
Wobei der "schlaue" Herr beim Memminger Tüv mich schon fragte:"Sind die eingetragen?"...zuerst machte er ein wenig mecker,bis ich ihm dann erklärte ,das dieses Fahrzeug (M-535) so vom Werk geliefert wurde...
Er fand auch keine Eintragung und verwies dann nach langer Diskussion auf die ABE Nummer.....lauter Schnarcher diese Prüfer...
Gruß
Ralf
Als Antwort auf: Sind nachträglich angebaute M-Spoiler eintragepflichtig? k.T von Lukas 525i,535iA am 01. Februar 2004 12:31:16:
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