Re: zu krank zum fahren????? (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: zu krank zum fahren????? von Fonzie am 17. Februar 2004 13:48:45:
Die auflage gilt ja auch für jeden...dessen fahrzeug jung genug ist, sprich für den diese eu-regelung zutrifft. bei alten, bzw älteren fahrzeugen gilt dies nicht und liegt im ermessen des jewiligen tüv-menschen - und der polizei leider
Könne ab diesem Jahr net Eintragungen vor Ort von der Trachtengruppe angefochten werden?
Sowit ich weiß, gilt die Regelung für jedes Auto. Unabhängig vom Baujahr, oder?