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Re: Entsorgungsnachweis (Allgemein)

Achim, Thursday, 04.03.2004, 06:51 (vor 8255 Tagen) @ Dominik


Als Antwort auf: Re: Entsorgungsnachweis von Dominik am 03. März 2004 18:13:15:


Hallo,
also bei uns in Remscheid wird momentan da nicht so drauf geachtet, solang der Wagen nicht am Wegesrand auftaucht.

Hab selbst noch nen 944 Bj. 82 der seit 2 Jahren abgemeldet ist in der Garage stehen und noch keine nachfrage oder sonstiges.

Gruß Achim

Hallo,
eine Verbleibserklärung verlangt das Umweltamt, wenn überhaupt, nach 18 Monaten. Hast Du den Wagen zwischenzeitlich verkauft, reicht ein Kaufvertrag. Wenn Du ihn schlachtest und den Rest zum Schrotti bringst, bekommst Du dort eh einen Nachweis, daß Du den da abgeladen hast.
Bei uns ist es so üblich, daß wir den Kunden eine Abnahmeerklärung aushändigen und im Falle einer Verwertung und Verschrottung auch einen Verwertungsnachweis ausstellen.
Eine Autoverwertung oder eben ein echter Schrotthändler nimmt Dir die Karosserie gerne ab, auch gegen Quittung, ist schließlich bares Geld...
Und mit so einer Quittung bist Du auf alle Fälle auf der sicheren Seite.
Gruß Dominik

Hallo nochmal,
sacht mal, hat schon mal jemand so'n Ding selbst ausfüllen müssen, weil er ein abgemeldetes Auto "zu lange" bei sich stehen hatte? In meinem Bekanntenkreis gingen die Autos immer rechtzeitig irgendwie weg. Ich habe allerdings das Problem, daß meine Wintergrotte seit einem Jahr abgemeldet in der Scheune rumgammelt und ich nicht so den Plan habe, was ich mit dem Eimer noch anzustellen gedenke. Notfalls wollte ich den Herrschaften vom Ordnungsamt weißmachen, eine Vollrestauration zu planen, aber beim 87er 520i in etwas lädiertem Zustand... Das wirtschaftlichste wäre wohl, die Mühle auszuschlachten und den Rest dem Schrotter aufs Auge zu drücken, aber eigentlich hat sie mir ja nix getan.
Beste Grüße, Frank


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