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Re: Fragen zu (Allgemein)

Luxembourg, Sunday, 14.03.2004, 20:43 (vor 8246 Tagen) @ jenad


Als Antwort auf: Re: Fragen zu "Angel Eyes" von jenad am 14. März 2004 12:47:27:


@Jenad
Das musst aber einem Bayern der in Luxusburg wohnt mal genauer verklickern, wieso da die Betriebserlaubnis erlischt. Ham die sonst nix zu tun ?
Gruss
Klaus

Hi,
weiß jemand von euch,ob die sog."Angel-Eyes"in Deutschland erlaubt sind?Wenn ja,muss ich die Dinger eintragen lassen?Vielen Dank im voraus für eure Antworten.<img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/smile.gif alt=smile>
Gruss,Mütze

Theoretisch nein.....ganz einfach.........die Ringe wurden z.B. beim e39 komplett mit dem Scheinwerfer angenommen, daher trägt nur der Scheinwerfer ein E Prüfzeichen, nicht die Ringe. Jedoch bekommt man die Ringe problemlos ein getragen.......aber theoretisch dürftest du Deinen E28 Scheinwerfer nicht veröndern.
Gruß

Zum Einbau mußt Du die Scheinwerfer öffnen, womit die Betriebserlaubnis erlöscht. Eingetragen werden die Ringe, wobei normalerweise ein lichttechnisches Gutachten erforderlich wäre, das man logischerweise nicht hat.
Is eine Art Grauzone- ich würd´s lassen.
Gruß
Jens

E28


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