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Re: Eilige Frage... hoffentlich haben wir hier einen Versicherungsfachmann... (Allgemein)

Marcel, Tuesday, 20.04.2004, 09:17 (vor 8211 Tagen) @ Fabs


Als Antwort auf: Eilige Frage... hoffentlich haben wir hier einen Versicherungsfachmann... von Fabs am 20. April 2004 08:50:31:

Vor meinem (selbstverschuldetem) Unfall fuhr ich auf 50%. Wohin werde ich jetzt zurückgestuft?
Wenn ich jetzt aufgrund des neuen Autos zu einer anderen Versicherung wechseln möchte, was gebe ich da als SF-Klasse an? Meine alte und 1 Haftpflichtschaden, oder wie?
Sind vielleicht blöde Fragen, aber ich hatt halt noch keinen Unfall....
Und zu guter letzt:
Mit welcher Versicherung fahrt ihr günstig eta?

Danke
Fabian

Hallo, Fabian!

Die Zurückstufung nach einem Unfallschaden ist nicht unbedingt bei allen Gesellschaften gleich. Schau hierzu in der Anlage Deiner Police nach. Dort wird es stehen (Kleindruck-Tabelle).

Wenn Du Deine Versicherung wechseln willst, gibst Du entweder Deine aktuelle SF-Klasse plus Haftpflichtschaden an oder gleich die neue. Wichtig ist letztendlich aber etwas anderes, nämlich die SF-Bestätigung Deiner jetzigen Versicherung. Deine neue wird Deine Angaben zwar annehmen, aber bei Deiner jetzigen Versicherung schriftlich bestätigen lassen. Waren Deine Angaben (aus welchem Grunde auch immer) falsch, zählt nur die Bestätigung Deiner jetzigen Versicherung. Tip: Achte darauf, daß die neue SF-Klasse korrekt bestätigt wird. Einsprüche sind nur bei der alten Versicherung möglich.

Versicherungsvergleich solltest Du mal hier machen: www.aspect-online.de
Einzelanfragen lohnen auch bei WGV-Versicherung, DA-allgemeine, AXA

Gruß
Marcel


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