Als Antwort auf: Youngtimer Wertgutachten ?? von Sina am 21. Juni 2004 23:13:12:
Hallo Sina,
Ein Bekannter von mir hat auf seinen alten Audi 200 Quattro ein Wertgutachten machen lassn, damit er als Youngtimer eingestufft wird und somit weniger Steuern zahlen muss.
Dein Bekannter wird seinen Audi auf roter 07er Nummer fahren. Damit zahlt man zwar nicht den normalen Steuersatz, sondern eine Pauschale von seinerzeit 375 Mark, aber: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen dürfen nur zur Pflege technischen Kulturgutes bewegt werden, also Fahrten zur Werkstatt, Probefahrten und Fahrten zu Marken- bzw. Oldtimertreffen. Diese Verordnung ist ein Gummiparagraph, der auch gerne mal extrem weit ausgedehnt wird, sowohl in die eine als auch die andere Richtung. Will sagen, es gibt ein paar ganz schmerzfreie Zeitgenossen, die eine 07er an ihren 20 Jahre alten Golf 1 Diesel ranpappen und dann entspannt und für bummelig 190 Euro p.a. damit täglich unterwegs sind, es soll aber auch schon mal vorgekommen sein, daß einem Oltimerbesitzer, der seinen Diplomat in die Werkstatt bringen wollte und einen Zwischenstop bei seiner Arbeitsstelle eingelegt hat, das Kennzeichen wieder entzogen worden ist.
Ich hatte geplant auch dieses Wertgutachten zu machen.
Nun habe ich von seitens einer anderen Person gehört das ich dieses >wertgutachten nicht machen kann weil der E28 ein normales Gebrauchsfahrzeug >sei und keinen Sammlerwert hätte..
Leider ist das Ermessensache der zuständigen Zulassungsstelle. Wie gesagt, einige kriegen da problemlos 'nen 1er Golf durch, andere müssen mit polizeilichem Führungszeugnis, psychologischem Gutachten und Stuhlprobe aufkreuzen, um eine 07er für ihren Bugatti Royale zu erlangen.
Ich hoffe, Dir damit ein wenig weitergeholfen zu haben.
Beste Grüße, Frank