Re: an die 07-Fraktion (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: an die 07-Fraktion von Nico Hoffmann am 21. Juni 2004 22:24:59:
1.) Wozu ist die 07er Nummer genau gedacht? Was unterscheidet sie
vom H-Kennzeichen oder der 06er Nummer?
Andersrum gefragt: Für welche Fahrzeuge kommt die 07er in Betracht?
Zitat 49. Ausnahmeverodnung zur STVZO :
Abweichend von § 18 Abs. 1 der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung benötigen Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (§ 28 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.
eigentlich als erleichterung der sammler gedacht (wechselkennzeichen).
altersgrenze ist nicht genau definiert, liegt im ermessen des landratsamtes. im regelfall mindestens 20 Jahre alt, alle art von fahrzeugen (auto/motorrad).
2.) Ich habe ein 20 Jahre altes Fahrzeug und möchte es auf einer
07er Nummer laufen lassen. Welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug
erfüllen (TÜV/AU, Zustand, ...)?
ist von der zulassungstelle und von der versicherung abhängig. tüv und au interessiert in meinem fall weder das landratsamt noch die versicherung. die versicherung möchte aber fotos (keine rostlaube...) des fahrzeuges, sie legt wert auf einen guten zustand.
3.) Welche Voraussetzungen gibt es noch (Stellplatz, 'Erstfahrzeug'...)?
bei "meinem" landratsamt (bawü) wurde ein polizeiliches führungszeugnis beim antrag verlangt. nach dem schriftlichen antrag erhielt ich einen termin zum "vorsprechen" auf dem landratsamt, auf dem die sache mit den nachweisen (kommt noch) geklärt wurde, und ich bezahlen durfte. die genehmigung des verwaltungsaktes kostete damals (2001) 155,00 DM zuzgl. 52,00 DM für die schilder.
nach stellplatz und erstfahrzeug hat man mich lediglich telefonisch bei der versicherung gefragt. da ich beides habe, weiss ich nicht was die machen wenn es da zweimal "nein" heisst. allerdings darf das fahrzeug mit der roten nummer nicht auf öffentlichen flächen dauerhaft abgestellt werden.....
die nachweise, die voraussetzung zum antrag waren, sind
- eine mitgliedschaft in einem oldtimerclub oder
- nachweise über teilnahme an oldtimerveranstaltungen (ohne kennzeichen...!?)
- versicherungsnachweis (deckungskarte) für das rote kennzeichen
ich habe mich kurzhand bei einem oldtimerclub in der nähe "beworben", beitrag bezahlt und die quittung mit aufs landratsamt genommen.
man erhält dort die bestätigung der zuteilung des kennzeichens, den hinweis auf die spezielle verordnung sowie ein fahrtenbuch, in das jede fahrt einzutragen ist.
das fahrtenbuch verlangt datum, abfahrt- und ankunftszeit, fahrzeugdaten (hersteller/fahrgestellnummer), die genaue wegstrecke, den fahrer mit anschrift sowie den zweck der fahrt.
die zuständige sachbearbeiterin die den speziellen fahrzeugschein ausstellt (für jedes fahrzeug einen..) will eine briefkopie und eine kopie des kaufvertrages. wenn das fahrzeug wieder verkauft wird, wiederum eine kopie des
verkaufsvertrages.
4.) Wie sind euere Erfahrungen mit dem ganzen?
- das fahrtenbuch ist (ausgefüllt!) bei jeder fahrt mitzuführen.
- das landratsamt kann sich das fahrtenbuch zur kontrolle vorlegen lassen.
(1 jahr aufbewahrungspflicht).
- das kennzeichen muss bei nichtbenutzen unter verschluss gehalten werden,
und darf nicht unbeaufsichtigt am fahrzeug verbleiben.
soviel zur theorie.
ich habe das kennzeichen nun seit 2001, es hat zwei bmw 525 e12, einen 2002, einen 525i e28 und ein motorrad erlebt. allerdings nur zwei fahrzeuge gleichzeitig. ich bin noch nie von der polizei kontrolliert worden, und musste noch nie zur "kontrolle" auf dem landratsamt erscheinen.
der versicherungsbeitrag hat sich während dieser zeit nur unwesentlich verändert, er wird wohl von der anzahl, und der art der versicherten fahrzeuge abhängen. ich habe jeden fahrzeugwechsel zuerst mit der versicherung abgeklärt (email/telefon), dann mit den unterlagen aufs amt und den speziellen schein abgeholt. dieser verwaltungsakt ist bei uns noch kostenlos.
zu den kosten:
steuer --> 192,00 oiro per anno
versicherung --> 178,00 oiro per anno
die beschränkung auf die überprüfungs/probe/überführungfahrten ist wohl das grösste manko an der sache, stellte aber für mich kein problem dar, da ich die fahrzeuge hauptsächlich auf veranstaltungen u. ausfahrten bewegt habe.
man sollte sich im klaren sein, das eine schlichte überprüfungsfahrt bei schönem wetter nicht zu einem aufenthalt bei der eisdiele führen darf, da dies (leider) nicht im sinne der vorschrift liegt.
(ein hinweis auf das elfte gebot sei hier angebracht, obwohl ich kein gläubiger fisch bin <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/zwinker.gif alt=zwinker>).
gruss
der dosenfisch