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Re: Naja... (Allgemein)

MP, Saturday, 11.09.2004, 14:49 (vor 8083 Tagen) @ bmwsingle2000


Als Antwort auf: Stimmt! muss ich dir voll und ganz recht geben. von bmwsingle2000 am 11. September 2004 14:33:43:

das ist gesetzlich vorgeschrieben ... da drückt auch kein TÜVer ein Auge zu, oder er hat lust sich zu den 4.000.000 arbeitslosen zu gesellen!
Gruß Marco!

Das ist aber erst ab einem gewissen Baujahr vorgeschrieben. Ein E28 fällt da definitiv nicht drunter. Bei den E32 u E34 Modellen, die man optional mit Xenon ausrüsten konnte, war auch keine Eintragung erforderlich. Wer würde da heute ein serienmässiges Xenon von einer Nachrüstversion erkennen können.
Klar, beim E28 weiss sicher jeder, dass es Xenon noch nicht gab, aber ich denke, da fragt gar keiner gross nach. Ich kenne auch E28 mit Xenon, die weder beim TÜV noch bei Kontrollen Probleme mit dem Xenon bekamen.
Die ABE erlischt im Zweifel natürlich dennoch, das muss einem klar sein, wenn es hart auf hart kommt, kann man da den schwarzen Peter behalten.


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