Re: Schuldrechtliche Auseinandersetzungen bitte NIE (Allgemein)
Als Antwort auf: Schuldrechtliche Auseinandersetzungen bitte NIE von Jost am 29. September 2004 08:52:59:
öffentlich austragen.
Die Angelegenheit klären - ggf. auch mit Anwalt - und dann Stillschweigen
darüber bewahren.
Denn ein einmal ausgesprochener Name verunglimpft den Beschuldigten
doch dauerhaft. Man denke nur an den BW-General in der 80igern ...
Und nicht immer ist der "Kläger" im Recht !
(Hier völlig unabhängig von der Spoilergeschichte)
Ausgezeichnetes Statement!!
Willbo