@cord: wenn ich meinen senf dazugeben darf... (Allgemein)
Als Antwort auf: Wie meinsten das jetzte :-O Aber egal...hier kommt Hilfe im Form des von unglaublichen Teilegott am 06. Oktober 2004 21:05:31:
habe eine größere eintrageprozedur (einzelabnahme) nämlich gerade erst hinter mich gebracht, somit ist die erinnerung noch relativ frisch.
aber keine bange, cord
einzelabnahme wird bei dir nicht nötig sein, denn die remotec steht sicherlich beim tüv im gut sortierten teilekatalog als zulässig für den e28 (man, was war ich damals stolz, als ich meine remotecs eingetragen hatte).
für die frage beim reifenhandel bzw. reifenhersteller (ich habs über meinen reifenhändler anfordern lassen): dazu ist es natürlich praktisch, wenn man gerad eh neue reifen brauch 
das ganze nennt sich dann z.b. "Bescheinigung der technischen Reifendaten (zur Vorlage bei der technischen Prüfstelle)"
dort, wird bzw. sollte u.a. auch der felgenbreiten-bereich angegeben sein, unter der der bestimmte reifen deiner wahl zulässig ist.
die sache mit den gutachten (durch irgend sone scheiß eg vorgabe) wird übrigens l.t. aussage meines prüfers auch tüv intern sehr kritisch gesehen, die müssen (oder sollten) die vorgabe allerdings theoretisch umsetzten. so wie ich verstanden habe, müssen die aber nicht.
@marco:
"255/50 auf 8 Zoll...da kannste im Drift gegen ne Betonwand scheppern und dem Auto passiert NIX...ist gesichert wie nen Kutter im Hamburger Hafen..."
ich lach mich tod,
...dann muss bei dir ja echt ne gehörige portion angst (um die felgen) mitfahren, bei den reifen! hi, hi, hi