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wegen 07er Nummer (Allgemein)

MP, Thursday, 14.10.2004, 09:44 (vor 8050 Tagen)

Hallo,

mal ne Frage zu 07er, die, soweit mir bekannt, noch nicht gestellt wurde :

Angenommen, mein BMW läuft auf 07er u ich bräuchte ihn dann eine Zeitlang als täglich zu nutzendes Auto (zB wegen Werkstattaufenthalt des Hauptautos).

Kann ich so ein 5 Tage Schild oder ein 30 Tage Schild ZUSÄTZLICH zur 07er Nummer auf ihn zulassen ? Oder für einen ähnlichen Zeitraum eine normale, feste Zulassung ? Neben der 07er Nummer sicher nicht möglich, hm ? Auch wegen TÜV, den man ja bei 07er nicht mehr braucht, wenn man es hat...


bedenken

CYRUS, Thursday, 14.10.2004, 10:56 (vor 8050 Tagen) @ MP


Als Antwort auf: wegen 07er Nummer von MP am 14. Oktober 2004 09:44:43:


1 . ist doppelkennzeichnung nicht erlaubt
2. mach das SO keinen Sinn, weil in beiden Fällen die Nutzung als alltagsauto ausgeschlossen/nicht erlaubt ist lt STVZO

also wenn dann richtig zulassen , oder gleich mogeln

Hallo,
mal ne Frage zu 07er, die, soweit mir bekannt, noch nicht gestellt wurde :
Angenommen, mein BMW läuft auf 07er u ich bräuchte ihn dann eine Zeitlang als täglich zu nutzendes Auto (zB wegen Werkstattaufenthalt des Hauptautos).
Kann ich so ein 5 Tage Schild oder ein 30 Tage Schild ZUSÄTZLICH zur 07er Nummer auf ihn zulassen ? Oder für einen ähnlichen Zeitraum eine normale, feste Zulassung ? Neben der 07er Nummer sicher nicht möglich, hm ? Auch wegen TÜV, den man ja bei 07er nicht mehr braucht, wenn man es hat...

Re: wegen 07er Nummer

Jochen, Thursday, 14.10.2004, 13:22 (vor 8050 Tagen) @ MP


Als Antwort auf: wegen 07er Nummer von MP am 14. Oktober 2004 09:44:43:


5Tage Schild ist sicher problemlos.30Tageschild kenn ich gar nicht...???Normale Zulassung soll nicht möglich sein,scheinbar ist nach dem Eintrag zwingend ein Vollgutachten notwendig.Auf meiner Zulassungsstelle kennt sich da aber niemand richtig aus.Ich habe mein 07er Kennzeichen in der Nachbarstadt,da die Akte scheinbar nur handschriftlich geführt wird und nur in der Zulassungsstelle und nicht im Zentralrechner bekannt ist.In meiner Stadt melde ich dann die FZ ganz normal an und ab um den Brief zu erhalten oder in der Sommersaison zu fahren.War bis jetzt nie ein Problem.Ich denk ich frag lieber nicht,sonst weck ich schlafende Hunde und lös viell. eine für unser Land so typische(leider...)Bürokratielawine los...


Re: wegen 07er Nummer

Frank Diederichsen, Thursday, 14.10.2004, 13:43 (vor 8050 Tagen) @ MP


Als Antwort auf: wegen 07er Nummer von MP am 14. Oktober 2004 09:44:43:

Hallo,
mal ne Frage zu 07er, die, soweit mir bekannt, noch nicht gestellt wurde :
Angenommen, mein BMW läuft auf 07er u ich bräuchte ihn dann eine Zeitlang als täglich zu nutzendes Auto (zB wegen Werkstattaufenthalt des Hauptautos).
Kann ich so ein 5 Tage Schild oder ein 30 Tage Schild ZUSÄTZLICH zur 07er Nummer auf ihn zulassen ? Oder für einen ähnlichen Zeitraum eine normale, feste Zulassung ? Neben der 07er Nummer sicher nicht möglich, hm ? Auch wegen TÜV, den man ja bei 07er nicht mehr braucht, wenn man es hat...

Hallo MP,
das wird Dir vermutlich auch nicht weiterhelfen, aber ich weiß aus dem 123er-Forum, dass es wohl möglich ist/war, ein Auto mit Saisonkennzeichen zu fahren und für den Zeitraum ausserhalb eine 07er Nummer zu verwenden. Im konkreten Fall hatte jemand das gemacht, um sein Auto ausserhalb der Saison bewegen und somit Standschäden vermeiden zu können. Passt zwar nicht exakt zu Deinem Problem, aber ich wollte es zumindest erwähnt haben.

Beste Grüße, Frank, der überlegt, seinen 528i ohne Kat normal das ganze Jahr zuzulassen, denn DER bekommt keine Steuererhöhung mehr und Superplus wird sicher auch nicht teurer, sonst wandern die Leute noch zu Chevas Regal ab<img src=http://www.need4speed.at//ubb6/graemlins/drink.gif alt=drink>.


Re: wegen 07er Nummer

ChrisAS, Thursday, 14.10.2004, 23:38 (vor 8050 Tagen) @ MP


Als Antwort auf: wegen 07er Nummer von MP am 14. Oktober 2004 09:44:43:


5-Tage-Schild sowie eine rote Händler Nummer(06er Nummer) ist mir sicherheit problemlos möglich, da sie auf den Namen und nicht auf das Auto rausgegeben wird.

Als "30Tages Kennzeichen" meinst Du wohl die Export-Kennzeichen, ich denke mal die willst Du nicht an Deinem Auto haben, sieht man sie doch meist nur an dicken Schlitten südländischer Mitbürger. Zum anderen brauchst Du dann noch eine spezielle Export-Versicherung und das Auto muß gewisse Kriterien erfüllen, ich denke mal das geht nicht!

Gruß, Christian

Hallo,
mal ne Frage zu 07er, die, soweit mir bekannt, noch nicht gestellt wurde :
Angenommen, mein BMW läuft auf 07er u ich bräuchte ihn dann eine Zeitlang als täglich zu nutzendes Auto (zB wegen Werkstattaufenthalt des Hauptautos).
Kann ich so ein 5 Tage Schild oder ein 30 Tage Schild ZUSÄTZLICH zur 07er Nummer auf ihn zulassen ? Oder für einen ähnlichen Zeitraum eine normale, feste Zulassung ? Neben der 07er Nummer sicher nicht möglich, hm ? Auch wegen TÜV, den man ja bei 07er nicht mehr braucht, wenn man es hat...

Re: Händlernummer

MP, Thursday, 14.10.2004, 23:44 (vor 8050 Tagen) @ ChrisAS


Als Antwort auf: Re: wegen 07er Nummer von ChrisAS am 14. Oktober 2004 23:38:35:

5-Tage-Schild sowie eine rote Händler Nummer(06er Nummer) ist mir sicherheit problemlos möglich, da sie auf den Namen und nicht auf das Auto rausgegeben wird.
Als "30Tages Kennzeichen" meinst Du wohl die Export-Kennzeichen, ich denke mal die willst Du nicht an Deinem Auto haben, sieht man sie doch meist nur an dicken Schlitten südländischer Mitbürger. Zum anderen brauchst Du dann noch eine spezielle Export-Versicherung und das Auto muß gewisse Kriterien erfüllen, ich denke mal das geht nicht!

Aha. Ich weiss auch nicht, was das 30 Tage Schild ist, ich sah es zufällig nur einmal, sieht exakt so aus wie das 5 Tage Schild, aber der Zeitraum ist viel länger. Bei dem Schild, dass ich sah, waren es noch 23 Tage hin bis zur Fälligkeit. Da reimte ich mir mal ein Monatsschild zusammen.

BTW: Wie kommt man an ein Händlerkennzeichen (06er Nummer) ? Gewerbeschein KFZ ist sicher Pflicht u dann ? Was kostet es ? Müsste theoretisch immens teuer sein. Einschränkungen ? Ein Buchhändler Gewerbeschein tut es nicht zufällig auch ? (Scherz)

Gruß, Christian

Hallo,
mal ne Frage zu 07er, die, soweit mir bekannt, noch nicht gestellt wurde :
Angenommen, mein BMW läuft auf 07er u ich bräuchte ihn dann eine Zeitlang als täglich zu nutzendes Auto (zB wegen Werkstattaufenthalt des Hauptautos).
Kann ich so ein 5 Tage Schild oder ein 30 Tage Schild ZUSÄTZLICH zur 07er Nummer auf ihn zulassen ? Oder für einen ähnlichen Zeitraum eine normale, feste Zulassung ? Neben der 07er Nummer sicher nicht möglich, hm ? Auch wegen TÜV, den man ja bei 07er nicht mehr braucht, wenn man es hat...

Re: Händlernummer

ChrisAS, Thursday, 14.10.2004, 23:49 (vor 8050 Tagen) @ MP


Als Antwort auf: Re: Händlernummer von MP am 14. Oktober 2004 23:44:07:


Hmm...Du fragst mich Sachen. Von KFZ-Gewerbeschein geh ich mal aus. Dazu ne ziemlich teure Versicherung für die Nummer und ich tippe mal Führungszeugnis, persönliche Fürsprache auffem Amt, etc....

Sowas sollte man alles auf der Homepage Deines Kreises/Deiner kreisfreien Stadt zu lesen bekommen. Falls die keine Homepage haben könntest Du z.B. mal auf www.stadt-koeln.de unter "Bürger-Service Online" schauen. Dort steht es zumindest für Köln beschreiben und dürfte in ähnlicher Weise auch für Dich gelten.

Gruß, Christian

5-Tage-Schild sowie eine rote Händler Nummer(06er Nummer) ist mir sicherheit problemlos möglich, da sie auf den Namen und nicht auf das Auto rausgegeben wird.
Als "30Tages Kennzeichen" meinst Du wohl die Export-Kennzeichen, ich denke mal die willst Du nicht an Deinem Auto haben, sieht man sie doch meist nur an dicken Schlitten südländischer Mitbürger. Zum anderen brauchst Du dann noch eine spezielle Export-Versicherung und das Auto muß gewisse Kriterien erfüllen, ich denke mal das geht nicht!

Aha. Ich weiss auch nicht, was das 30 Tage Schild ist, ich sah es zufällig nur einmal, sieht exakt so aus wie das 5 Tage Schild, aber der Zeitraum ist viel länger. Bei dem Schild, dass ich sah, waren es noch 23 Tage hin bis zur Fälligkeit. Da reimte ich mir mal ein Monatsschild zusammen.
BTW: Wie kommt man an ein Händlerkennzeichen (06er Nummer) ? Gewerbeschein KFZ ist sicher Pflicht u dann ? Was kostet es ? Müsste theoretisch immens teuer sein. Einschränkungen ? Ein Buchhändler Gewerbeschein tut es nicht zufällig auch ? (Scherz)

Gruß, Christian

Hallo,
mal ne Frage zu 07er, die, soweit mir bekannt, noch nicht gestellt wurde :
Angenommen, mein BMW läuft auf 07er u ich bräuchte ihn dann eine Zeitlang als täglich zu nutzendes Auto (zB wegen Werkstattaufenthalt des Hauptautos).
Kann ich so ein 5 Tage Schild oder ein 30 Tage Schild ZUSÄTZLICH zur 07er Nummer auf ihn zulassen ? Oder für einen ähnlichen Zeitraum eine normale, feste Zulassung ? Neben der 07er Nummer sicher nicht möglich, hm ? Auch wegen TÜV, den man ja bei 07er nicht mehr braucht, wenn man es hat...

Re: Händlernummer

MP, Thursday, 14.10.2004, 23:51 (vor 8050 Tagen) @ ChrisAS


Als Antwort auf: Re: Händlernummer von ChrisAS am 14. Oktober 2004 23:49:05:

Hmm...Du fragst mich Sachen. Von KFZ-Gewerbeschein geh ich mal aus. Dazu ne ziemlich teure Versicherung für die Nummer und ich tippe mal Führungszeugnis, persönliche Fürsprache auffem Amt, etc....
Sowas sollte man alles auf der Homepage Deines Kreises/Deiner kreisfreien Stadt zu lesen bekommen. Falls die keine Homepage haben könntest Du z.B. mal auf www.stadt-koeln.de unter "Bürger-Service Online" schauen. Dort steht es zumindest für Köln beschreiben und dürfte in ähnlicher Weise auch für Dich gelten.
Gruß, Christian


Dank Dir schon mal. HP haben wir, aber so was steht da nicht.
Ich schau mal in Köln vorbei.

5-Tage-Schild sowie eine rote Händler Nummer(06er Nummer) ist mir sicherheit problemlos möglich, da sie auf den Namen und nicht auf das Auto rausgegeben wird.
Als "30Tages Kennzeichen" meinst Du wohl die Export-Kennzeichen, ich denke mal die willst Du nicht an Deinem Auto haben, sieht man sie doch meist nur an dicken Schlitten südländischer Mitbürger. Zum anderen brauchst Du dann noch eine spezielle Export-Versicherung und das Auto muß gewisse Kriterien erfüllen, ich denke mal das geht nicht!

Aha. Ich weiss auch nicht, was das 30 Tage Schild ist, ich sah es zufällig nur einmal, sieht exakt so aus wie das 5 Tage Schild, aber der Zeitraum ist viel länger. Bei dem Schild, dass ich sah, waren es noch 23 Tage hin bis zur Fälligkeit. Da reimte ich mir mal ein Monatsschild zusammen.
BTW: Wie kommt man an ein Händlerkennzeichen (06er Nummer) ? Gewerbeschein KFZ ist sicher Pflicht u dann ? Was kostet es ? Müsste theoretisch immens teuer sein. Einschränkungen ? Ein Buchhändler Gewerbeschein tut es nicht zufällig auch ? (Scherz)

Gruß, Christian

Hallo,
mal ne Frage zu 07er, die, soweit mir bekannt, noch nicht gestellt wurde :
Angenommen, mein BMW läuft auf 07er u ich bräuchte ihn dann eine Zeitlang als täglich zu nutzendes Auto (zB wegen Werkstattaufenthalt des Hauptautos).
Kann ich so ein 5 Tage Schild oder ein 30 Tage Schild ZUSÄTZLICH zur 07er Nummer auf ihn zulassen ? Oder für einen ähnlichen Zeitraum eine normale, feste Zulassung ? Neben der 07er Nummer sicher nicht möglich, hm ? Auch wegen TÜV, den man ja bei 07er nicht mehr braucht, wenn man es hat...

Re: Händlernummer

Klaus, Friday, 15.10.2004, 07:46 (vor 8050 Tagen) @ MP


Als Antwort auf: Re: Händlernummer von MP am 14. Oktober 2004 23:44:07:


Das 06er wirst Du nur bekommen, wenn Du auch Händler bist. Neben einer Gewerbeanmeldung und den üblichen Papieren wie Führungszeugnis, Auszug aus dem Zentralregister usw. mußt Du den Bedarf nachweisen, viele Zulassungsstellen prüfen sogar Deinen "Betrieb" durch Sichtung.

Du benötigst eine besondere Versicherung, die Summe ist nicht unerheblich <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/gruebel.gif alt=gruebel>

Dann wird sich sicher noch bald das Finanzamt bei dir melden, da Händler bekanntlich Umsätze machen, also Umsatzsteuervorauszahlungen haben wollen. Machst Du nur sehr kleine Umsätze, so kannst Du auch jährliche Zahlung vereinbaren und die zu zahlende Umsatzsteuer mit der Bilanzerstellung feststellen lassen. Die Bilanzerstellung wiederum macht ein Steuerbarater, wenn Du nicht gerade selber diesem Berufszweig angehörst oder Buchhalter gelernt hast, mußt Du dafür jährlich je nach Umfang Deiner Aktivitäten ca. 1.500 bis 2.000 EURO aufwärts bereitstellen <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/sauer-rot.gif alt=sauer-rot>. Und wenn Du keine Umsätze machst wird das Finanzamt unruhig, prüft Dich möglicherweise mehr als Dir lieb ist oder Du mußt das Gewerbe wieder abmelden. Dann meldet sich ganz schnell wieder die Zulassungsstelle und bittet Dich die roten Kennzeichen zurückzugeben.


Saisonkennzeichen + 07er Nummer geht

Klaus, Friday, 15.10.2004, 07:33 (vor 8050 Tagen) @ ChrisAS


Als Antwort auf: Re: wegen 07er Nummer von ChrisAS am 14. Oktober 2004 23:38:35:


Exportkennzeichen (auch Zollkennzeichen genannt) sehen genau so aus wie die 5-Tagesnummer, haben aber rechts ein rotes anstatt ein gelbes Feld und der amtliche Stempel ist rot (beim Kurzzeitkennzeichen ist das Feld rechts gelb und der Stempel blau).

Die Exportkennzeichen gelten bis zu einem Jahr, früher mußte das Fahrzeugmindestens so lange TÜV abgenommen sein, wie die Gültigkeitsdauer war. Das ist glaube ich weggefallen. Das Fahrzeug kann beliebig gefahren werden, also auch ins Ausland und wieder zurück. Die Versicherung ist aber enorm teuer und der Kfz-Brief wird bei Zulassung entwertet!!!
Man müßte also hinterher bei normaler Zulassung die Prozedur des §21 machen, einen neuen Kfz-Brief ausstellen lassen u n d alles bezahlen <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/grmpf.gif alt=grmpf>.

Also kein guter Weg ...

Empfehlenswert ist dann ein Saisonkennzeichen für 2 Monate, das verträgt sich auch mit der 07er und wird bei mir bekannten Zulassungsstellen so gehandhabt. Spricht ja auch nichts dagegen, das Fahrzeug sollte in der zulassungsfreien Zeit natürlich auch bewegt werden können.

Manche Ämter sehen darin aber eine verbotene Doppelzulassung, was aber falsch ist!(Doppelzulassungen bei Behördenfahrzeugen dagegen gibt es zu Hauf ...)
§28 Abs. 1 der StVZO sagt im letzten Satz: "An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Zulassungszeitraumes erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt sein."

Der §28 macht bewußt keinen Unterschied zwischen roten Händlerkennzeichen und roten 07er. Die Möglichkeit der Zuteilung eines Saiosonkennzeichens für Fahrzeuge, die gleichzeitig in einem roten Fahrzeugschein eingetragen sind, ist in §28 Abs. 1 StVZO vom Gesetzgeber also ausdrücklich vorgesehen.

Juritisch kann hier übrigens auch gar keine Doppelzulassung vorliegen, da die Amtshandlung einer Eintragung eines Fahrzeugs auf ein rotes Oldtimerkennzeichen k e i n regulärer Zulassungsvorgang ist! Weiterer Vorteil: In der Zeit der Saisonzulassung kann man das Fahrzeug normal nutzen, also auch zur Arbeit fahren, spazieren- oder in Urlaub fahren. Allerdings muß das Fahrzeug dann regelmäßig TÜV- und AU geprüft sein, was für die Sicherheit ein zusätzliches Argument ist und für diese Kombination spricht. Hinzu kommt noch, dass der Kfz-Brief nicht nach 18 Monaten ungültig wird. Wer ihn erhalten möchte, muß sein Fahrzeug spätestens dann ohnehin zulassen, wenn auch nur kurz oder als sogenannte Tageszulassung. Das wiederum ist ein Thema für sich und wird auch allenortes anders gehandhabt <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/sauer.gif alt=sauer>


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